Messerattacke am Holocaust-Mahnmal - Prozess beginnt
20.11.2025 - 13:00:39Er wollte Juden töten. Davon ist die Bundesanwaltschaft im Prozess gegen den mutmaĂlichen AttentĂ€ter vom Holocaust-Mahnmal in Berlin ĂŒberzeugt. Neun Monate nach der beinahe tödlichen Messerattacke auf einen spanischen Besucher der GedenkstĂ€tte unweit des Brandenburger Tors sitzt der 19-jĂ€hrige Syrer zunĂ€chst vermummt mit MĂŒtze, Schal und Sonnenbrille in Berlin auf der Anklagebank.Â
Als Kameraleute und Fotografen auch aus Spanien den Gerichtssaal verlassen haben, zeigt der Angeklagte sein jugendliches Gesicht unter welligem, dunklem Haar. Wassim Al M. wirkt schmĂ€chtig und unsicher. Er habe seinem Mandanten geraten, zunĂ€chst von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen, erklĂ€rte Verteidiger Daniel Sprafke nach Verlesung der Anklage vor dem Kammergergericht der Hauptstadt.Â
Die Bundesanwaltschaft geht von einer radikal-islamistisch und antisemitisch motivierten Tat aus. Sie wirft dem 19-JĂ€hrigen versuchten Mord, gefĂ€hrliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer auslĂ€ndischen terroristischen Vereinigung vor. Am 21. Februar soll der Angeklagte aus Sachsen in die Hauptstadt gefahren sein, um im Namen des «Islamischen Staats» (IS) den Angriff zu verĂŒben.Â
Tatwaffe im Internet beschafftÂ
Wassim Al M. sei AnhĂ€nger der Ideologie der terroristischen Organisation des IS gewesen, so StaatsanwĂ€ltin Katrin Fischer bei der Verlesung der Anklage. Wegen dieser Gesinnung und «angetrieben durch die Eskalation des Nahostkonflikts» habe er im Namen des IS einen Angriff auf einen Menschen begehen und diesen töten wollen.Â
Die Tatwaffe - ein Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge - soll er sich im Internet beschafft haben. Ziel war, so die Anklage, «damit das Leben eines ihm unbekannten Tatopfers, nach Möglichkeit jĂŒdischer Glaubenszugehörigkeit, als ReprĂ€sentanten der von ihm abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auszulöschen».Â
Kurz vor der Tat habe der 19-JĂ€hrige ĂŒber einen Messengerdienst ein Foto von sich an Mitglieder des IS ĂŒbersandt und sich als Mitglied angedient. In der Tat habe er eine «Art religiösen Auftrag» gesehen, so Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus am Rande des Prozesses. SpĂ€testens seit 2024 habe sich Wassim Al M. radikalisiert.Â
Laut Anklage wĂ€hlte der 19-JĂ€hrige das Holocaust-Mahnmal als Tatort, weil er davon ausging, dort «mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Menschen jĂŒdischen Glaubens» zu treffen. Das Denkmal fĂŒr die ermordeten Juden in Europa des Architekten Peter Eisenman erinnert an die sechs Millionen Juden, die unter der Herrschaft der Nationalsozialisten ermordet wurden.
Tourist im Stelenfeld attackiert
Im Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals griff er dann laut Anklage den Berlin-Besucher gegen 18.00 Uhr von hinten an. Dabei habe der 19-JĂ€hrige dem Opfer einen 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle zugefĂŒgt. AuĂerdem erlitt der inzwischen 31-JĂ€hrige eine mehr als sechs Zentimeter lange Stichverletzungen im Gesicht und eine weitere am Finger.Â
Nach der Tat soll der Angreifer «Allahu Akbar» (auf Deutsch etwa «Gott ist groĂ») gerufen haben. Der 19-JĂ€hrige zweifelte laut Anklage nicht daran, «alles zur Tötung seines Opfers Erforderliche» getan zu haben und ging davon aus, dass dieses stirbt. Nach den Ermittlungen soll der Angeklagte auch noch einen weiteren Menschen innerhalb der GedenkstĂ€tte mit dem Messer verfolgt haben. Diese Person ist laut Anklage aber nicht namentlich bekannt.
Opfer kommt fĂŒr Aussage aus Spanien
Das Opfer, das nicht jĂŒdischen Glaubens ist, hatte die GedenkstĂ€tte an jenem 21. Februar mit Freunden besucht, wie sein Anwalt Sebastian Sevenich am Rande des Prozesses erklĂ€rte. Der ErnĂ€hrungswissenschaftler aus dem Baskenland tritt im Prozess als NebenklĂ€ger auf und wird vor Gericht als Zeuge aussagen. Dies ist fĂŒr den 3. Dezember geplant, wie sein Anwalt erklĂ€rte.Â
«Die Konfrontation mit dem Verfahren ist natĂŒrlich Stress fĂŒr ihn», sagte Sevenich. Sein Mandant wolle sich dem aber stellen. «Er ist daran interessiert, dass die HintergrĂŒnde der Tat aufgearbeitet werden», so der Anwalt. «Damit man genau versteht, warum der Angeklagte das gemacht hat.» Einen Versuch der Entschuldigung habe es bislang nicht von Wassim Al M. gegeben.
Spanier schwer traumatisiert
Der 31-JĂ€hrige ist nach Angaben von Sevenich bis heute nicht arbeitsfĂ€hig wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Zudem leide er infolge der Stichverletzungen an NervenschĂ€den. Es sei noch nicht klar, ob dies jemals wieder abklinge. «Dass er diesen wirklich brutalen, massiven Anschlag auf sein Leben ĂŒberlebt hat, ist nur dem schnellen und beherzten Eingreifen andere Personen und Ă€rztlicher Hilfe zu verdanken», so der Anwalt. Das Opfer wurde seinerzeit fĂŒr einige Zeit in ein kĂŒnstliches Koma versetzt.Â
Festnahme im Umfeld des TatortsÂ
Der Angeklagte wurde wenige Stunden nach der Tat im Umfeld der GedenkstĂ€tte festgenommen. Nach Behördenangaben lief er am 21. Februar gegen 20.45 Uhr wĂ€hrend der noch laufenden Ermittlungsarbeiten auf Polizisten zu. Diese bemerkten seine blutverschmierten HĂ€nde und Blut auf seiner Hose, wie es damals hieĂ.Â
In seinem Rucksack fanden Polizisten neben der mutmaĂlichen Tatwaffe unter anderem auch einen Koran, wie es damals hieĂ. Der junge Mann wurde festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Ohne Eltern in DeutschlandÂ
Nach Behördenangaben kam der 19-JĂ€hrige 2023 als unbegleiteter, minderjĂ€hriger FlĂŒchtling - also ohne seine Eltern - nach Deutschland. Er soll kurz nach seinem 17. Geburtstag gemeinsam mit seinem jĂŒngeren Bruder aus Syrien ĂŒber die TĂŒrkei nach Deutschland geflohen sein. Hier erhielt er eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und wohnte in Leipzig in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Da der Angeklagte zur Tatzeit mit 19 Jahren Heranwachsender war, muss das Gericht entscheiden, ob er nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist oder nach dem Jugendstrafrecht. Im Fall einer Jugendstrafe lĂ€ge die Höchststrafe bei 15 Jahren, wenn das Gericht von einem besonders schweren Fall ausginge. Beim Erwachsenenstrafrecht wĂ€re eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.Â
Der Staatsschutzverfahren soll am 26. November fortgesetzt werden mit der Vernehmung von Zeugen. Der zustĂ€ndige 1. Senat mit der Vorsitzenden Richterin Doris Husch hat bislang etwa ein Dutzend Zeugen geladen, weitere werden folgen, wie es hieĂ. Insgesamt hat das Gericht bislang zwölf Prozesstage bis zum 29. Januar 2026 geplant.





