Verfassungsgericht-StÀrkung «alles andere als trivial»
13.03.2024 - 06:29:00Ein besserer Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Einflussnahme durch Extremisten ist nach Ansicht von PrĂ€sident Stephan Harbarth kein einfaches Unterfangen.  Die Fragen zu dem Thema seien «alles andere als trivial», sagte Harbarth am Dienstagabend in Karlsruhe. Viele Modelle, die derzeit diskutiert wĂŒrden, erwiesen sich «bei nĂ€herer Betrachtung als wesentlich vielschichtiger, als mancher öffentliche Debattenbeitrag erkennen lĂ€sst».Â
Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien will die Ampel-Koalition Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festschreiben. DafĂŒr ist im Bundestag aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, womit die Koalition auf die UnterstĂŒtzung der Unionsfraktion angewiesen ist. Dazu soll es noch im Laufe dieser Woche GesprĂ€che geben. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist mit einfacher Mehrheit Ă€nderbar.
Bislang werden die je acht Richter und Richterinnen in den beiden Senaten je zur HĂ€lfte von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewĂ€hlt. Unter anderem wird befĂŒrchtet, dass die AfD angesichts von Umfragewerten von 20 bis 30 Prozent dabei an Einfluss gewinnen könnte. Diskutiert wird auch, ob ein dritter Senat mit neuen Richtern und Richterinnen eingerichtet werden könnte, der dann ĂŒber wichtige - gerade parteipolitisch geprĂ€gte - StreitfĂ€lle entscheidet.
Kein Kommentar zu den VorschlÀgen
Dass die Diskussion in Ruhe, mit Sorgfalt und in Abgewogenheit gefĂŒhrt werde, wĂ€re aus Harbarths Sicht gerade in den Wochen der groĂen VerfassungsjubilĂ€en des Jahres 2024 ein starkes Signal, wie er sagte. Das Grundgesetz - die deutsche Verfassung - wurde am 23. Mai 1949 - also vor 75 Jahren - erlassen.Â
Inhaltlich bezog der PrĂ€sident des höchsten deutschen Gerichts keine Stellung. «ZunĂ€chst liegt der Ball in Berlin», sagte Harbarth. Es sei Sache des Gesetzgebers, darĂŒber zu entscheiden, ob und wie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder das Grundgesetz geĂ€ndert werden sollen. Nach langjĂ€hriger Staatspraxis gebe der Gesetzgeber vor einer Ănderung, die das Gericht betrifft, diesem Gelegenheit, sich dazu zu Ă€uĂern. «Vorher werden wir zu einzelnen Modellen nicht Stellung beziehen»
4828 neue Verfahren im vergangenen Jahr
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben seinen Verfahrensbestand um etwa 18 Prozent reduziert. 5352 Verfahren wurden erledigt, 4828 kamen neu hinzu. Das sei weiterhin ein hohes Niveau, heiĂt es im Jahresbericht 2023.Â
89 Prozent der NeueingĂ€nge seien Verfassungsbeschwerden gewesen. Erfolgreich sind diese selten: Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre habe bei 1,66 Prozent gelegen. Im Schnitt dauerten rund acht von zehn Verfahren aller Art seit 2014 den Angaben nach bis zu einem Jahr. Drei Prozent der Verfahren hĂ€tten sich ĂŒber mehr als drei Jahre gezogen. Â
Von Wahlgesetz bis Schweinehaltung
Seit seiner GrĂŒndung 1951 hat das Gericht bis Ende vergangenen Jahres 264.137 EingĂ€nge verzeichnet. Von denen wurden 261.698 erledigt. Zu den gröĂeren Entscheidungen 2023 zĂ€hlten Urteile zum Haushalt, zur Parteienfinanzierung, zur Wiederholungswahl in Berlin und zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener. Im laufenden Jahr soll es laut Harbarth unter anderem um das Bundeswahlgesetz gehen, die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND), GebĂŒhren fĂŒr PolizeieinsĂ€tze bei Hochrisikospielen im ProfifuĂball, Schweinehaltung, die TĂŒbinger Verpackungssteuer und das Bafög.


