Abgeordnetenbestechung soll schÀrfer bestraft werden
20.02.2024 - 04:39:59Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll nach dem Willen der Ampel-Fraktionen im Bundestag kĂŒnftig schĂ€rfer bestraft werden. Die Abgeordneten von SPD, GrĂŒnen und FDP segneten einen Gesetzentwurf ab, der fĂŒr solche FĂ€lle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht.
Das soll auch dann gelten, wenn Abgeordnete ihre Stellung und ihre Beziehungen nutzen, die sie ihrem Mandat zu verdanken haben, um nebenbei GeschÀfte zu machen. Erreicht werden soll dies durch eine entsprechende ErgÀnzung des Strafgesetzbuchs.
Dieses sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete fĂŒr ein bestimmtes Verhalten bei der AusĂŒbung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassieren, also etwa fĂŒr eine Rede oder ein konkretes Abstimmungsverhalten im Bundestag. Nun soll die Strafbarkeit auf FĂ€lle ausgeweitet werden, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.
Reaktion auf Aserbaidschan-AffÀre und Maskendeals
SPD, GrĂŒne und FDP reagieren mit der geplanten GesetzesverschĂ€rfung vor allem auf die MaskenaffĂ€ren frĂŒherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der FrĂŒhphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen fĂŒr die Vermittlung von MaskengeschĂ€ften kassiert. Sie konnten dafĂŒr nach der bisher geltenden Rechtslage nicht bestraft werden. Das soll sich Ă€ndern. Der Gesetzentwurf hierzu liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. ZunĂ€chst hatten «Bild» und «Politico» darĂŒber berichtet.
Ein anderes Beispiel ist die sogenannte Aserbaidschan-AffĂ€re. Zwei ehemalige Unionsabgeordnete mĂŒssen sich gerade wegen Bestechlichkeit und Bestechung von MandatstrĂ€gern vor Gericht verantworten. Ziel der Zahlungen sei die Beeinflussung von Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gewesen.
Union: Kein Handlungsbedarf
«Unsere BĂŒrgerinnen und BĂŒrger mĂŒssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete fĂŒr das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten», sagte der Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, zu der GesetzesverschĂ€rfung. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae betonte: «Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen. Das soll kĂŒnftig nicht nur bei der direkten AusĂŒbung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als MandatstrĂ€ger auĂerhalb des Parlaments fĂŒr den eigenen Profit genutzt wird.»
Die GrĂŒnen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem «Schmiergeld-Paragrafen» und ergĂ€nzte: «Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schĂ€digen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die IntegritĂ€t politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss.»
Aus der Unionsfraktion kamen zurĂŒckhaltende bis ablehnende Signale. «Handlungsbedarf sehe ich jetzt in diesem Bereich nicht», sagte ihr Erster Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer Thorsten Frei (CDU). Er wies darauf hin, dass nach der MaskenaffĂ€re schon das Abgeordnetengesetz grundlegend verĂ€ndert worden sei.
Kritik an zögerlichem Vorgehen
SPD, GrĂŒne und FDP hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Regeln zu verschĂ€rfen «Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten», heiĂt es im Koalitionsvertrag.
Dass dies bislang auf sich warten lieĂ, fĂŒhrte wiederholt zu Kritik. So verharrte Deutschland im «Korruptionswahrnehmungsindex 2023» der Organisation Transparency International zuletzt auf Platz neun. Man trete bei der KorruptionsbekĂ€mpfung mehr oder weniger auf der Stelle, bemĂ€ngelte die stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Margareta Bause, bei der Vorstellung des Berichts Ende Januar. Die Organisation bemĂ€ngelte, dass es weiterhin Schlupflöcher bei der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordnetenbestechung gebe.


