Zehn Jahre Haft für Mord an Gerichtsvollzieher im Saarland
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 10:49 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deDas Urteil blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die elf Jahre Haft mit dauerhafter Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte. Der Anwalt der Witwe des Opfers, der als Nebenkläger auftrat, hatte 13 Jahre Haft gefordert. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Anwalt des Nebenklägers hielten den Angeklagten für vermindert schuldfähig, basierend auf einem Gutachten, das eine schizophrene Störung und Verfolgungswahn diagnostizierte.
Der Angeklagte hatte den Gerichtsvollzieher im November 2025 mit mindestens 13 Messerstichen getötet, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Der Verurteilte soll von der bevorstehenden Zwangsräumung gewusst und die Post des Gerichtsvollziehers bewusst ignoriert haben. Die Tatwaffe hatte er kurz vor der Tat gekauft.
