Polizeimeldungen, Justiz

FDP will kriminelle Transpersonen GefÀngnis selbst wÀhlen lassen

11.08.2023 - 13:12:28

In der Debatte um das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition und die Auswahl der geeigneten GefĂ€ngnisse fĂŒr Transpersonen will die FDP diese selbst entscheiden lassen.

"Ich halte es fĂŒr richtig, dass Transmenschen entscheiden können, ob sie in einem Frauen- oder MĂ€nnergefĂ€ngnis inhaftiert werden", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete JĂŒrgen Lenders, Sprecher seiner Fraktion fĂŒr Politik rund um Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transpersonen, der "Bild" (Samstagausgabe). Lenders ergĂ€nzte, spĂ€testens seit das Bundesverfassungsgericht festgestellt habe, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, mĂŒssten lösungsorientierte Regelungen und Möglichkeiten gefunden werden.

GesprĂ€che mit Vertretern der Justiz in den LĂ€ndern zeigten, dass es pragmatische und unbĂŒrokratische Lösungen bereits gebe. Lenders zeigte VerstĂ€ndnis fĂŒr Menschen, deren Geschlechtsangleichung noch nicht abgeschlossen ist: "Der Weg zur eigenen, zur richtigen IdentitĂ€t ist aber oft lang. So gibt es auch FĂ€lle, in denen im Personalausweis noch nicht das richtige Geschlecht steht und hier liegt das Problem. Auch deshalb brauchen wir das Selbstbestimmungsgesetz." Ob mit Inkrafttreten von Buschmanns neuem Selbstbestimmungsgesetz die BundeslĂ€nder konkretere Regelungen fĂŒr den Umgang mit Trans-Gefangenen und den jeweiligen Strafvollzugsgesetzen treffen, ist noch unklar. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Hellig-Plahr, sagte der "Bild": "Transgeschlechtliche Strafgefangene gibt es schon heute. Über die richtige Unterbringung entscheiden die LĂ€nder. Das Selbstbestimmungsgesetz wird daran nichts Ă€ndern." Ein Sprecher von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterstrich, dass pragmatisch und im Einzelfall entschieden werden solle: "Ändert ein bislang mĂ€nnlicher Strafgefangener seinen Geschlechtseintrag in weiblich, so folgt allein daraus nicht, dass er in ein FrauengefĂ€ngnis verlegt werden muss." Der rechtspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, GĂŒnter Krings (CDU), sagte, das Selbstbestimmungsgesetz werde Konsequenzen haben: "Je einfacher es kĂŒnftig werden sollte, sein rechtliches Geschlecht zu Ă€ndern, desto weniger werden die LĂ€nder das zum Maßstab dafĂŒr machen, in welchen JVA sie Transgender-Personen unterbringen." Die stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU, Silvia Breher, ergĂ€nzte: "FĂŒr einen biologisch und auch rechtlichen Mann kommt richtigerweise das MĂ€nnergefĂ€ngnis in Betracht." Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, RenĂ© MĂŒller, fĂŒhlt sich in diesen Fragen von der Ampel-Regierung allein gelassen - und warnt vor Problemen. "Man kann nie wissen, ob eine GeschlechtsĂ€nderung nicht missbrĂ€uchlich ausgenutzt wird - zum Beispiel, um vermeintlich angenehmere Haftbedingungen im FrauengefĂ€ngnis zu genießen", so MĂŒller. Er fĂŒrchtet, die Justizvollzugsbeamten könnten ihrer FĂŒrsorgepflicht gegenĂŒber allen Gefangenen nicht mehr gerecht werden: "Wer als Mann geboren wurde, hat andere körperliche Voraussetzungen als eine biologische Frau. Die könnten gewaltsam gegen MithĂ€ftlinge ausgenutzt werden." Theoretisch brĂ€uchte es eigene Haft-Stationen oder Einzelunterbringungen fĂŒr Transpersonen, sagte MĂŒller. Praktisch sei das aber aus personellen, logistischen und finanziellen GrĂŒnden nicht umsetzbar. "Die Haftanstalten werden vor Herausforderungen gestellt, auf die sie in keiner Weise vorbereitet sind." Deswegen forderte MĂŒller: "Die GefĂ€ngnisse brauchen klare Richtlinien, nach welchen Kriterien eine Person in welches GefĂ€ngnis kommt - mit allen Konsequenzen und rechtlicher Sicherheit." Bislang mĂŒssten die GefĂ€ngnisleiter "in einer rechtlichen Grauzone entscheiden", wie im GefĂ€ngnis mit Transpersonen umzugehen sei - zum Beispiel bei GemeinschaftsaktivitĂ€ten oder Arztbesuchen. "Das ist fatal. Die GefĂ€ngnisse werden allein gelassen", so MĂŒller. Dabei ist die Zahl der betroffenen Personen aktuell verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig klein: In Niedersachsen ist ein Fall eines Trans- bzw. Inter-HĂ€ftlings bekannt, in Berlin sind es aktuell sechs FĂ€lle, Hessen und Schleswig-Holstein sprechen von "wenigen" und "ganz wenigen" FĂ€llen.

dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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