KriminalitÀt, Lebensmittel

HZA-KI: Nicht jedes Urlaubssouvenir gehört ins ReisegepÀck - Zoll warnt zum Tag der biologischen Vielfalt

21.05.2026 - 08:26:18 | presseportal.de

Kiel, Schleswig-Holstein, Deutschland - Ob Korallenketten aus dem Strandshop, Schlangenleder-GĂŒrtel vom Basar oder exotische Pflanzen aus dem Urlaub: Viele Mitbringsel, die harmlos wirken, verstoßen gegen internationale Artenschutzbestimmungen.

HZA-KI: Nicht jedes Urlaubssouvenir gehört ins ReisegepÀck - Zoll warnt zum Tag der biologischen Vielfalt - Foto: presseportal.de
HZA-KI: Nicht jedes Urlaubssouvenir gehört ins ReisegepÀck - Zoll warnt zum Tag der biologischen Vielfalt - Foto: presseportal.de

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai warnt das Hauptzollamt Kiel davor, geschĂŒtzte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte unbedacht aus dem Urlaub mitzubringen oder im Internet zu kaufen. Der Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

Allein im vergangenen Jahr wurde der Zoll bundesweit ĂŒber 1.300 Mal im Bereich Artenschutz fĂŒndig. Dabei beschlagnahmten Zöllnerinnen und Zöllner ĂŒber 8,7 Tonnen sowie mehr als 56.600 geschĂŒtzte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren. Sichergestellt wurden unter anderem Korallen, geschĂŒtzte Pflanzen sowie Produkte aus Reptilienleder.

Besonders problematisch ist, dass viele Reisende oder KĂ€uferinnen und KĂ€ufer gar nicht wissen, dass bestimmte Souvenirs, Naturprodukte oder Dekorationsartikel unter Artenschutz stehen.

"Viele VerstĂ¶ĂŸe passieren nicht vorsĂ€tzlich. Das Problem ist oft schlicht fehlendes Wissen. Gerade deshalb ist AufklĂ€rung beim Artenschutz so wichtig", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Beim Hauptzollamt Kiel stellen die Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder auch Salami aus Zwergwal-Fleisch fest, die Reisende beispielsweise aus Norwegen mit nach Deutschland bringen. Vielen Reisenden ist nicht bewusst, dass die Einfuhr solcher Produkte gegen Artenschutzbestimmungen verstĂ¶ĂŸt.

"Der beste Artenschutz beginnt manchmal einfach damit, etwas nicht zu kaufen. Denn nur solange solche Produkte gekauft werden, bleibt der illegale Handel lukrativ", so Oder abschließend.

Zusatzinformation:

Viele geschĂŒtzte Tiere und Pflanzen unterliegen dem Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommen (CITES). VerstĂ¶ĂŸe gegen die Einfuhrbestimmungen können straf- oder bußgeldrechtliche Folgen haben, auch wenn die Waren als Urlaubssouvenir oder private Onlinebestellung gedacht sind.

Weitere Informationen finden Reisende und Verbraucher unter

www.artenschutz-online.de

sowie auf

www.zoll.de

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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