Hubig fĂŒr StrafrechtsverschĂ€rfung bei Partnerschaftsgewalt
21.01.2026 - 00:01:00Sie wolle Familiengerichte "dazu ermĂ€chtigen, GewalttĂ€ter zum Tragen einer elektronischen FuĂfessel zu verpflichten", sagte Hubig. Diese könnten Leben retten. Die Anordnung einer FuĂfessel werde auch dann möglich sein, wenn es noch gar nicht zu Ăbergriffen gekommen sei. Zudem, so die Ministerin, prĂŒfe sie derzeit, ob FĂ€lle, in denen ein Mann eine Frau beispielsweise aus mĂ€nnlichem Besitzdenken heraus töte, grundsĂ€tzlich als Mord zu bewerten seien. "Höchststrafen fĂŒr Femizide sind nach geltendem Strafrecht lĂ€ngst möglich", sagte Hubig. Aber: "Wir sehen uns auch den Mordparagrafen an." Es mĂŒsse aber klar sein, dass eine Ănderung des Mordtatbestands sehr anspruchsvoll sei.
Hubig rĂ€umte ein, dass Gerichte mitunter noch ein altmodisches RollenverstĂ€ndnis von Beziehungen zwischen MĂ€nnern und Frauen hĂ€tten: "Wir haben in Teilen der Gesellschaft immer noch ein Frauenbild, das sehr traditionell und altmodisch ist. Und natĂŒrlich ist auch die Justiz ein Spiegel der Gesellschaft."
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland Hunderte Frauen von ihren EhemĂ€nnern, Partnern oder frĂŒheren Partnern getötet. In den Jahren 2023 und 2024 waren es mindestens 280 FĂ€lle. Im vergangenen Jahr wurden laut einer Recherche des "Stern", die auf der Auswertung von Polizeimeldungen, Presseberichterstattung und Akten aus Strafverfahren basiert, rund 90 FĂ€lle öffentlich.


