BGH bestÀtigt Verurteilung von KZ-SekretÀrin
20.08.2024 - 10:18:56
Wie die Richter am Dienstag in Leipzig mitteilten, verwarf der BGH damit die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die mittlerweile 99-JÀhrige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf BewÀhrung verurteilt, weil sie zum Zeitpunkt der Taten noch unter 20 Jahre alt war.
Die Verurteilte war von 1943 bis 1945 als SekretÀrin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschÀftigt gewesen. Mit ihrer Arbeit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt.
Auch unterstĂŒtzende TĂ€tigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden, so die Richter. Der BGH verwies in diesem Rahmen bei seiner BestĂ€tigung darauf, dass fast die gesamte Korrespondenz des Lagers ĂŒber ihren Schreibtisch gegangen sei.


