BGH, Verurteilung

BGH bestÀtigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in MaskenaffÀre

11.07.2025 - 14:10:50

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der sogenannten MaskenaffÀre wÀhrend der Corona-Pandemie bestÀtigt.

Das teilten die Richter am Freitag mit. Die Angeklagte T. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fĂŒnf Monaten verurteilt, wĂ€hrend der Angeklagte N. eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten erhielt. Nach den Feststellungen des Landgerichts MĂŒnchen I hatten die Angeklagten mit ihrem Unternehmen Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro fĂŒr die Vermittlung von GeschĂ€ften ĂŒber medizinische Schutzmasken erzielt. Dabei nutzte die Angeklagte T. ihre Kontakte zu hochrangigen CSU-Politikern.

Sie beantragte fĂ€lschlicherweise eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und versteuerte die Provisionen nicht korrekt, was zu einem Steuerschaden von rund 3,7 Millionen Euro fĂŒhrte. Zudem gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, dass sich die GeschĂ€ftsleitung ihres Unternehmens in GrĂŒnwald befinde, um von einem niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz zu profitieren, wodurch ein weiterer Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro entstand. Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren bezĂŒglich der Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen ein, da die bisherigen Feststellungen eine Verurteilung nicht trugen und eine erneute Verhandlung mit erheblichem Aufwand verbunden wĂ€re. Die Verurteilungen wegen der Gewerbesteuerhinterziehung sind jedoch rechtskrĂ€ftig.

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