BGH bestÀtigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in MaskenaffÀre
11.07.2025 - 14:10:50Sie beantragte fĂ€lschlicherweise eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und versteuerte die Provisionen nicht korrekt, was zu einem Steuerschaden von rund 3,7 Millionen Euro fĂŒhrte. Zudem gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, dass sich die GeschĂ€ftsleitung ihres Unternehmens in GrĂŒnwald befinde, um von einem niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz zu profitieren, wodurch ein weiterer Steuerschaden von knapp 4,2 Millionen Euro entstand. Der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren bezĂŒglich der Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen ein, da die bisherigen Feststellungen eine Verurteilung nicht trugen und eine erneute Verhandlung mit erheblichem Aufwand verbunden wĂ€re. Die Verurteilungen wegen der Gewerbesteuerhinterziehung sind jedoch rechtskrĂ€ftig.


