BGH bestätigt Urteil im Mordfall Valeriia
25.08.2025 - 11:27:07Nach der Trennung im Mai 2024 entschloss er sich, die ältere Tochter der Frau zu töten, um sich an ihr zu rächen. Am Morgen der Tat passte er das Mädchen auf dem Schulweg ab, ließ es in sein Auto einsteigen und tötete es in einem Waldgebiet. Das Landgericht bewertete die Tat als Mord gemäß § 211 StGB und sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten (Beschluss vom 13. August 2025 - 5 StR 324/25).


