BGH, Urteil BGH bestÀtigt Urteil gegen Londoner Fondsmanager wegen Cum-Ex
01.07.2025 - 12:57:21
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-GeschÀften bestÀtigt.
Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Das Landgericht Bonn hatte die Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie hatten im Jahr 2010 durch auĂerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben beim Finanzamt nicht gezahlte Kapitalertragsteuer und SolidaritĂ€tszuschlag in Höhe von insgesamt etwa 92 Millionen Euro anrechnen und "erstatten" zu lassen.
Beide Angeklagten erhielten fĂŒr ihre Beteiligung an den GeschĂ€ften jeweils rund 1,9 Millionen Euro, die das Landgericht im Urteil eingezogen hat.
Die Revisionen der Angeklagten, die auf Sach- und VerfahrensrĂŒgen gestĂŒtzt waren, wurden vom Bundesgerichtshof verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskrĂ€ftig (Beschluss vom 27. Mai 2025 - 1 StR 364/24).