Familien, Gesellschaft

KindeswohlgefÀhrdungen auf neuem Höchststand

15.12.2025 - 08:17:10

Die Zahl der KindeswohlgefÀhrdungen in Deutschland hat das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht.

Im Jahr 2024 stellten die JugendĂ€mter in Deutschland bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine KindeswohlgefĂ€hrdung durch VernachlĂ€ssigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte. Die Zahl der KindeswohlgefĂ€hrdungen stieg damit binnen fĂŒnf Jahren um fast ein Drittel (+31 Prozent) oder 17.300 FĂ€lle. Im Jahr 2019 - dem Jahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie - hatte das Niveau noch bei rund 55.500 KindeswohlgefĂ€hrdungen gelegen. Auch im Vergleich zum Vorjahr hat die Fallzahl in 2024 deutlich zugenommen: Im Jahr 2023 wurden von den Behörden rund 63.700 KindeswohlgefĂ€hrdungen gemeldet.

Da damals aber verschiedene JugendĂ€mter keine Daten liefern konnten, hatte das Bundesamt eine SchĂ€tzung vorgenommen, die fĂŒr 2023 von etwa 67.300 KindeswohlgefĂ€hrdungen ausgeht. GegenĂŒber diesem SchĂ€tzwert stieg die Fallzahl im Jahr 2024 deutlich, und zwar um 8 Prozent oder 5.500 FĂ€lle. Im Vergleich zu den im Jahr 2023 gemeldeten FĂ€llen lag das Plus in 2024 sogar bei 14 Prozent (+9.100 FĂ€lle). Etwa jedes zweite (52 Prozent) von einer KindeswohlgefĂ€hrdung betroffene Kind war jĂŒnger als neun Jahre, jedes dritte (33 Prozent) sogar jĂŒnger als sechs Jahre. Im Schnitt lag das Alter bei 8,3 Jahren. Die meisten betroffenen MinderjĂ€hrigen wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) oder einem alleinerziehenden Elternteil (37 Prozent) auf. 14 Prozent lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und zehn Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort. In knapp jedem dritten Fall (32 Prozent) war mindestens ein Elternteil auslĂ€ndischer Herkunft (im Ausland geboren) und die Familiensprache nicht Deutsch. Zur Beendigung der GefĂ€hrdungssituation wurde in 91 Prozent der FĂ€lle im Anschluss eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. Dazu hatten die JugendĂ€mter in 18 Prozent der KindeswohlgefĂ€hrdungen das Familiengericht angerufen. Familiengerichte werden zum Beispiel dann eingeschaltet, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr fĂŒr das Kind abzuwenden, etwa weil sie angebotene Hilfen ablehnen. In den meisten FĂ€llen von KindeswohlgefĂ€hrdung hatten die Behörden Anzeichen von VernachlĂ€ssigung festgestellt (58 Prozent). In 37 Prozent fanden sie Hinweise auf psychische Misshandlungen. In weiteren 28 Prozent der FĂ€lle gab es Indizien fĂŒr körperliche Misshandlungen und in sechs Prozent fĂŒr sexuelle Gewalt. WĂ€hrend von VernachlĂ€ssigungen (53 Prozent) und körperlichen Misshandlungen (51 Prozent) Jungen etwas hĂ€ufiger betroffen waren, galt das im Fall von psychischer (51 Prozent) und vor allem sexueller Gewalt (67 Prozent) fĂŒr die MĂ€dchen. Dabei ging die KindeswohlgefĂ€hrdung in 75 Prozent aller FĂ€lle - ausschließlich oder hauptsĂ€chlich - von einem Elternteil aus. In weiteren vier Prozent war es ein Stiefelternteil, der neue Partner eines Elternteils und in sechs Prozent eine sonstige Person, wie zum Beispiel eine Tante, der Pflegevater, ein Trainer oder ein Erzieher. In acht Prozent der FĂ€lle konnte zwar angegeben werden, dass die GefĂ€hrdung von mehreren Personen ausging, aber keine Hauptperson. Und in ebenfalls acht Prozent war gĂ€nzlich unbekannt oder unklar, von wem die KindeswohlgefĂ€hrdung ausging. Im Vorfeld hatten die JugendĂ€mter 2024 rund 239.400 VerdachtsfĂ€lle durch eine GefĂ€hrdungseinschĂ€tzung geprĂŒft, so die Statistiker weiter. Damit nahmen die GefĂ€hrdungseinschĂ€tzungen binnen fĂŒnf Jahren um 38 Prozent zu - also noch stĂ€rker als die KindeswohlgefĂ€hrdungen - und erreichten ebenfalls einen neuen Höchststand. Dabei stellten die Behörden in 78.000 weiteren FĂ€llen zwar keine KindeswohlgefĂ€hrdung, aber einen Hilfebedarf fest. Die meisten Hinweise auf eine mögliche GefĂ€hrdungssituation hatten 2024 Polizei und Justiz an die JugendĂ€mter weitergeleitet (31 Prozent). Etwas seltener kamen die Hinweise aus der Bevölkerung - also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym (21 Prozent). Dahinter folgen die Kinder-, Jugend- oder Erziehungshilfe (13 Prozent) und die Schulen (zwölf Prozent). Nur in etwa einem Zehntel der FĂ€lle stammten die Hinweise aus den Familien selbst, also von den betroffenen MinderjĂ€hrigen (zwei Prozent) oder deren Eltern (sieben Prozent).

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