Thema: Drittelbeteiligung

BGH-Urteil, Arbeitnehmerzurechnung

BGH-Urteil: Keine Arbeitnehmerzurechnung in Gemeinschaftsbetrieben

Moderne Glasfassade eines BĂŒrogebĂ€udes bei Sonnenuntergang als Symbol fĂŒr Unternehmensstrukturen und Rechtsfragen. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Moderne Glasfassade eines BĂŒrogebĂ€udes bei Sonnenuntergang als Symbol fĂŒr Unternehmensstrukturen und Rechtsfragen. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Der BGH verneint die wechselseitige Zurechnung von BeschĂ€ftigten im Gemeinschaftsbetrieb fĂŒr die Drittelbeteiligung. Nur eigene Mitarbeiter zĂ€hlen fĂŒr Schwellenwerte.

boerse-global.de, 10.08.26 04:18 Uhr
Ein Tablet mit abstrakten Datenvisualisierungen und KI-Netzwerken in einem modernen, hellen BĂŒrokontext. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Ein Tablet mit abstrakten Datenvisualisierungen und KI-Netzwerken in einem modernen, hellen BĂŒrokontext. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Moderner, leerer Konferenzraum mit einem großen Holztisch, symbolisch fĂŒr unternehmerische Mitbestimmung. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Moderner, leerer Konferenzraum mit einem großen Holztisch, symbolisch fĂŒr unternehmerische Mitbestimmung. - Foto: ĂŒber boerse-global.de