Thema: Interessenausgleich

Betriebsänderung, Arbeitgeber

Betriebsänderung: Arbeitgeber dürfen schon vor Interessenausgleich handeln

Ein Konferenztisch in einem modernen BĂĽro mit ausgebreiteten Rechtsunterlagen und einem FĂĽllfederhalter. - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Ein Konferenztisch in einem modernen BĂĽro mit ausgebreiteten Rechtsunterlagen und einem FĂĽllfederhalter. - Foto: ĂĽber boerse-global.de

Arbeitgeber dĂĽrfen vor Abschluss des Interessenausgleichs vorbereitende Schritte einleiten solange keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bleibt umstritten. ...

boerse-global.de, 16.08.26 00:18 Uhr
Eine Gruppe von Menschen sitzt in einem modernen Konferenzraum an einem Besprechungstisch und führt ein professionelles Gespräch. - Foto: über boerse-global.de
Eine Gruppe von Menschen sitzt in einem modernen Konferenzraum an einem Besprechungstisch und führt ein professionelles Gespräch. - Foto: über boerse-global.de
Zalando-Erfurt: Betriebsrat einigt sich auf Vergleich vor Gericht - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Zalando-Erfurt: Betriebsrat einigt sich auf Vergleich vor Gericht - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Siemens zeigt sich relativ unbeeindruckt von den weltweiten Verwerfungen. (Archivbild) - Foto: Felix Hörhager/dpa
Siemens zeigt sich relativ unbeeindruckt von den weltweiten Verwerfungen. (Archivbild) - Foto: Felix Hörhager/dpa