Thema: Kinderärzte

Social, Media

Social Media: Studie belegt 6 Monate Lernrückstand bei Jugendlichen

Ein junger Mensch blickt in einem abgedunkelten Raum auf ein leuchtendes Smartphone, das sein Gesicht in kaltes Licht taucht. - Foto: über boerse-global.de
Ein junger Mensch blickt in einem abgedunkelten Raum auf ein leuchtendes Smartphone, das sein Gesicht in kaltes Licht taucht. - Foto: über boerse-global.de

Kinderärzte fordern verbindliche Plattform-Regeln und erwägen Nutzungsverbot für unter 14-Jährige. Studien belegen Lernrückstände durch frühe Social-Media-Nutzung.

boerse-global.de, 10.08.26 06:31 Uhr
Eine moderne, helle und einladende Inneneinrichtung einer medizinischen Klinik in Zürich, mit weichem, natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de
Eine moderne, helle und einladende Inneneinrichtung einer medizinischen Klinik in Zürich, mit weichem, natürlichem Licht. - Foto: über boerse-global.de
Psychosomatik wird Pflicht: Ärzte lernen ganzheitliche Behandlung - Foto: über boerse-global.de
Psychosomatik wird Pflicht: Ärzte lernen ganzheitliche Behandlung - Foto: über boerse-global.de
Krankenhaus (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Krankenhaus (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Wollen Eltern das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, brauchen sie eine ärztliche Bescheinigung. - Foto: Christian Charisius/dpa
Wollen Eltern das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, brauchen sie eine ärztliche Bescheinigung. - Foto: Christian Charisius/dpa
Wollen Eltern das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, brauchen sie eine ärztliche Bescheinigung. - Foto: Christian Charisius/dpa
Wollen Eltern das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, brauchen sie eine ärztliche Bescheinigung. - Foto: Christian Charisius/dpa
Wollen Eltern das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, brauchen sie eine ärztliche Bescheinigung. - Foto: Christian Charisius/dpa
Wollen Eltern das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, brauchen sie eine ärztliche Bescheinigung. - Foto: Christian Charisius/dpa