Thema: Schutzrechte

Hitzearbeitsschutz, Arbeitgeber

Hitzearbeitsschutz: Arbeitgeber müssen ab 26 Grad handeln

Ein Thermometer zeigt hohe Temperaturen in einem modernen Büro. Im Hintergrund ist eine verschwommene Silhouette einer Person im Rollstuhl zu sehen. - Foto: über boerse-global.de
Ein Thermometer zeigt hohe Temperaturen in einem modernen Büro. Im Hintergrund ist eine verschwommene Silhouette einer Person im Rollstuhl zu sehen. - Foto: über boerse-global.de

Bei extremer Hitze gelten für schwerbehinderte Beschäftigte besondere Schutzrechte. Arbeitgeber müssen ab 26 Grad handeln.

boerse-global.de, 29.06.26 12:09 Uhr
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