Urteile in Deutschland kaum öffentlich zugÀnglich
05.02.2026 - 13:23:05Nur wenige Gerichtsentscheidungen werden in Deutschland in staatlichen, öffentlichen zugÀnglichen Datenbanken veröffentlicht. Wie aus einer Datenrecherche des SWR hervorgeht, waren bundesweit im Schnitt nur 3,5 Prozent der Entscheidungen von Zivil- und Verwaltungsgerichten aus den Jahren 2023 und 2024 in solchen Datenbanken enthalten. Bei diesen FÀllen geht es etwa um Schmerzensgeld, Nachbarstreit oder Baugenehmigungen.
Am wenigsten wurde demnach in Rheinland-Pfalz (1,5 Prozent), Niedersachsen (1,6 Prozent) und ThĂŒringen (1,9 Prozent) veröffentlicht. Die meisten Urteile wurden der Analyse zufolge in Bayern (5,6 Prozent), Brandenburg (5,4 Prozent) und dem Saarland (5,4 Prozent) öffentlich gemacht. Nicht einbezogen wurden in die Auswertung die Daten von Amtsgerichten, sowie zum Beispiel aus straf-, finanz- oder arbeitsrechtlichen Verfahren.
Mehr Veröffentlichungen in höheren Instanzen
Dass so wenige Urteile fĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger zugĂ€nglich sind, wird oft kritisiert. Die Idee: Je mehr Urteile öffentlich sind, umso vergleichbarer sind die FĂ€lle und umso verlĂ€sslicher die Rechtsprechung. Mehr veröffentlichte Urteile könnten dafĂŒr sorgen, dass Richter sich an Ă€hnlichen FĂ€llen orientieren, sagt zum Beispiel Til BuĂmann-Welsch, Sprecher der Kampagne «Offene Urteile», die eine Million Gerichtsurteile öffentlich machen will. Gerichtsverfahren wĂŒrden dadurch schneller und die BĂŒrger kĂ€men einfacher zu ihrem Recht.
Die Veröffentlichung von Urteilen ist fĂŒr die ohnehin ĂŒberlasteten Gerichte allerdings mit Aufwand verbunden. Denn die Urteile mĂŒssen zunĂ€chst anonymisiert und fĂŒr die Herausgabe an die Ăffentlichkeit vorbereitet werden. In Hessen und Baden-WĂŒrttemberg soll kĂŒnftig die neue KĂŒnstliche Intelligenz (KI) «Jano» Justizangestellten dabei helfen.Â
Der SWR-Recherche zufolge sieht die Lage bei den höheren Instanzen schon deutlich besser aus. WĂ€hrend in Zivilverfahren an Landgerichten nur 1,3 Prozent der Entscheidungen öffentlich sind, sind es an Oberlandesgerichten schon 8,2 Prozent und am Bundesgerichtshof - der letzten Instanz - 100 Prozent. Ăhnlich landet an Verwaltungsgerichten 5,1 Prozent, an Oberverwaltungsgerichten 67,3 Prozent und am Bundesverwaltungsgericht 100 Prozent in den Datenbanken.


