Bundesgerichtshof, Hartmut Ebbing

BGH bestätigt Urteil gegen Ex-FDP-Abgeordneten Ebbing

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 16:14 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing und einer Lehrerin bestätigt. Damit sind die Strafen wegen sexueller Handlungen an einem damals siebenjährigen Jungen rechtskräftig.

Berliner Ermittlungen führten nach Niedersachsen

  • Der BGH verwarf die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig.
  • Der 6. Strafsenat entschied nach einem Beschluss vom 1. Oktober in Leipzig.
  • Die Berliner Strafe von zehn Monaten auf Bewährung floss in Ebbings Gesamtstrafe ein.
Der frühere Bundestagsabgeordnete Ebbing (links) war im März in Braunschweig verurteilt worden. (Archivbild) - Bild: Michael Matthey/dpa

BGH bestätigt Urteil gegen Hartmut Ebbing

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing wegen Kindesmissbrauchs bestätigt. Auch die Revision der mitangeklagten Lehrerin wurde verworfen, damit ist das Urteil des Landgerichts Braunschweig rechtskräftig.

Strafen für Ebbing und Lehrerin

Der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig sah keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten und verwarf ihre Revisionen. Der Beschluss datiert vom 1. Oktober und wurde am Montag mitgeteilt.

Das Landgericht Braunschweig hatte Ebbing im März zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Lehrerin erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

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Vorwürfe im Prozess bestritten

Ebbing hatte die Vorwürfe bestritten. Zum Prozessauftakt sagte er, er habe den Jungen nicht berührt; es habe sich ausschließlich um Fantasien gehandelt und sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten.

Die Frau räumte ein, sexuelle Handlungen an ihrem Sohn vorgenommen sowie eindeutige Bilder erstellt und an Ebbing geschickt zu haben.

Berliner Verfahren gab Ermittlern Hinweis

Bereits im Februar 2025 war Ebbing vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe wurde in das Urteil aus Braunschweig einbezogen.

Chatnachrichten und Bilddateien, die im Zusammenhang mit dem Berliner Verfahren sichergestellt worden waren, führten die Ermittler zu den Taten in Niedersachsen.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing und die mitangeklagte Lehrerin abgeschlossen. Der BGH prüft in einem Revisionsverfahren nicht den gesamten Sachverhalt neu, sondern vor allem, ob das Landgericht das Recht korrekt angewendet und das Urteil nachvollziehbar begründet hat.

Im Mittelpunkt standen nach den Feststellungen des Landgerichts sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Jungen sowie die Sicherung von Chatnachrichten und Bilddateien. Der Fall zeigt zugleich, wie Ermittlungen aus einem Verfahren wegen kinder- und jugendpornografischer Inhalte in Berlin zu einem weiteren Tatkomplex in Niedersachsen führen können.

Rechtliche und praktische Folgen

Für Ebbing bedeutet die Rechtskraft, dass die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten vollstreckt werden kann; darin ist die frühere Berliner Bewährungsstrafe enthalten. Die Lehrerin erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Der BGH-Beschluss beendet die strafrechtliche Überprüfung dieser Urteile.

Für den Schutz von Kindern bleibt neben der strafrechtlichen Sanktion die Aufarbeitung des familiären und sozialen Umfelds wesentlich. Digitale Nachrichten und Dateien können dabei Ermittlungsansätze liefern, ersetzen aber nicht die gerichtliche Prüfung ihrer Herkunft, ihres Zusammenhangs und ihrer Bedeutung.

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