Deutschland, KriminalitÀt

Kabinett stuft K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung wie Waffe ein

Veröffentlicht: 13.05.2026 um 11:25 Uhr, dpa.de

Die Bundesregierung plant strengere Strafen fĂŒr den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung. Was der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht.

Wer einen anderen Menschen mit k.o.-Tropfen wehrlos macht, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, soll nach dem Willen der Bundesregierung grundsÀtzlich hÀrter bestraft werden. (Symbolbild) - Bild: Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn
Wer einen anderen Menschen mit k.o.-Tropfen wehrlos macht, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, soll nach dem Willen der Bundesregierung grundsÀtzlich hÀrter bestraft werden. (Symbolbild) - Bild: Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn

Die Bundesregierung will fĂŒr den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefĂ€hrlichen Mittel fĂŒr eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut einem Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, kĂŒnftig mit mindestens fĂŒnf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefĂ€hrliches Werkzeug. Wer diese bei einer Vergewaltigung verwendet, fĂŒr den gilt jetzt schon eine Mindeststrafe von fĂŒnf Jahren Haft. 

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. In den meisten FĂ€llen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch FĂ€lle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.o.-Tropfen verabreicht wurden. 

Reaktion auf BGH-Urteil 

Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als «gefĂ€hrliches Werkzeug» im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme zu dem Entwurf des Bundesjustizministeriums angemerkt, das Ausmaß, in dem im Nachtleben narkotisierende Stoffe heimlich verabreicht wĂŒrden, werde ĂŒberschĂ€tzt. Lokale Studien zu entsprechenden VerdachtsfĂ€llen hĂ€tten ergeben, dass die Betroffenen in der Regel die Wirkung ihres Alkoholkonsums falsch eingeschĂ€tzt hĂ€tten. Simon Pschorr, Staatsanwalt aus Regensburg, wies in seiner Stellungnahme allerdings darauf hin, dass eine Intoxikation mit K.o.-Tropfen hĂ€ufig nicht nachgewiesen werden könne, dass das Tatopfer eine gewisse Zeit benötige, «um sich angesichts der GedĂ€chtnislĂŒcken wieder zu sammeln» und den Einsatz eines narkotisierend wirkenden Mittels zu vermuten. 

Hubig: Besonders hinterhÀltige Taten

«Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form - und sie trifft vor allem Frauen», sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen seien «besonders hinterhÀltig und gefÀhrlich». Die SPD-Politikerin bezeichnet die geplante Reform als Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.

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