Hund, Kind

Nach tödlichem Hundeangriff: Kind wird obduziert

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 10:01 Uhr, dpa.de

Die Rasse des Hundes wird in Sachsen-Anhalt als gefÀhrlich eingestuft, dennoch war das Tier Teil der Familie. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Fall weiter vorgehen.

Das vier Jahre alte MĂ€dchen war am Mittwochnachmittag von dem Familienhund im Ortsteil Drosa in der Gemeinde Osternienburger Land attackiert worden.  - Bild: Heiko Rebsch/dpa
Das vier Jahre alte MĂ€dchen war am Mittwochnachmittag von dem Familienhund im Ortsteil Drosa in der Gemeinde Osternienburger Land attackiert worden. - Bild: Heiko Rebsch/dpa

Ein in Sachsen-Anhalt vom Hund seiner Familie angegriffenes und getötetes Kind soll laut Polizei heute in Halle obduziert werden. Das sagte eine Sprecherin der Polizei der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die VierjĂ€hrige war nach Ermittlerangaben am Mittwochnachmittag von dem American Staffordshire Terrier beim Spielen angegriffen und mehrfach gebissen worden. Mehrere Personen hatten demnach versucht, Hund und Kind zu trennen, fĂŒr das Kind kam jedoch jede Hilfe zu spĂ€t. 

Nach dem Angriff hatten Polizei und die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau die Ermittlungen aufgenommen. Der 32 Jahre alten Mutter und einem 30 Jahre alten Bekannten der Familie wird fahrlĂ€ssige Tötung vorgeworfen. 

Der Vorfall ereignete sich demnach in der Ortschaft Drosa. Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt will den Vorfall nach eigenen Angaben «umfassend prĂŒfen und auswerten».

Rasse gilt als gefÀhrlich

Der Hund wurde nach dem Vorfall in ein Tierheim gebracht, wie es hieß. Wie eine Sprecherin vom Ordnungsamt in der Gemeinde Osternienburger Land der dpa sagte, wurde das Tier in die Tierpension Staßfurt gebracht. Wie weiter mit dem Hund verfahren werde, sei abhĂ€ngig von den polizeilichen Ermittlungen, sagte die Sprecherin.

Eine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden oder als gefĂ€hrlich eingestuften Tieren gibt es nicht. Welche Rassen als gefĂ€hrlich gelten, listen die einzelnen BundeslĂ€nder auf. FĂŒr diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Fast alle LĂ€nder fordern zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest fĂŒr die Tiere. In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen HundefĂŒhrerschein. 

Die Einstufung als gefÀhrliche Hunde (Kategorie 1) ist ebenfalls in den BundeslÀndern unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt gilt der American Staffordshire Terrier nach dem Hundegesetz als gefÀhrliche Rasse.

de | unterhaltung | 69736026 |