Hund tötet MÀdchen beim Spielen - Ermittlungen gegen Mutter
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 10:56 Uhr, dpa.deEin Familienhund hat ein vier Jahre altes MÀdchen in der Gemeinde Osternienburger Land in Sachsen-Anhalt beim Spielen angegriffen und tödlich verletzt. Der American Staffordshire Terrier habe das MÀdchen gebissen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Tier habe der Familie gehört.
Als der Hund das MÀdchen angriff, hÀtten mehrere Personen versucht, das Tier von dem Kind zu trennen, hieà es. Dennoch habe die VierjÀhrige schwerste Verletzungen erlitten. Ein Notarzt konnte den Angaben nach vor Ort nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Vorfall ereignete sich demnach am Mittwochnachmittag in der Ortschaft Drosa.
Ermittlungen gegen die Mutter und einen Bekannten
Nach dem Vorfall seien Ermittlungen gegen die 32 Jahre alte Mutter und einen 30 Jahre alten Bekannten der Familie wegen fahrlĂ€ssiger Tötung zur AufklĂ€rung des Geschehens eingeleitet worden. Sie dauerten derzeit noch an, so Polizei und Staatsanwaltschaft.Â
Notfallseelsorger kĂŒmmerten sich laut Polizei um die Mutter des MĂ€dchens. Beamte der Polizei seien von einem Kriseninterventionsteam betreut worden. Weitere Angaben dazu, wie es zu dem Vorfall kam, machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunĂ€chst nicht.Â
Der Hund wurde nach dem Vorfall in ein Tierheim gebracht, wie es hieĂ. Wie eine Sprecherin vom Ordnungsamt in der Gemeinde Osternienburger Land der Deutschen Presse-Agentur sagte, wurde das Tier in die Tierpension StaĂfurt gebracht. ZustĂ€ndig fĂŒr den Hund sei bislang weiterhin die Halterin, sie trage auch die Kosten fĂŒr die Unterbringung des Tieres, hieĂ es. Wie weiter mit dem Tier verfahren werde, sei abhĂ€ngig von den polizeilichen Ermittlungen, sagte die Sprecherin.
Innenministerium prĂŒft Hundegesetz
Das Innenministerium will den Vorfall nach eigenen Angaben «umfassend prĂŒfen und auswerten». Sollten sich daraus Anhaltspunkte fĂŒr einen Ănderungsbedarf ergeben, werde eine Anpassung des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt geprĂŒft, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Ziel des Gesetzes sei es, «die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schĂŒtzen». In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen HundefĂŒhrerschein. Nach Angaben des Ministeriums gelten die bestehenden Regelungen derzeit als ausreichend.
Eine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden oder als gefĂ€hrlich eingestuften Tieren gibt es aber nicht. Welche Rassen als gefĂ€hrlich gelten, listen die einzelnen BundeslĂ€nder auf. FĂŒr diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Fast alle LĂ€nder fordern zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest fĂŒr die Tiere.Â
Die Einstufung als gefĂ€hrliche Hunde (Kategorie 1) ist ebenfalls in den BundeslĂ€ndern unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt gilt der American Staffordshire Terrier nach dem Hundegesetz als gefĂ€hrliche Rasse.Â
Landrat spricht MitgefĂŒhl aus
«Ein Kind von nur vier Jahren sollte unbeschwert aufwachsen dĂŒrfen», erklĂ€rte der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Andy Grabner, nach dem Vorfall. «Stattdessen hinterlĂ€sst diese unfassbare Tragödie eine LĂŒcke, die niemals geschlossen werden kann», so der CDU-Politiker. Der Familie des Kindes sprach er sein MitgefĂŒhl aus. «Ruhe in Frieden, kleine Seele. Du wirst nicht vergessen sein», erklĂ€rte der Politiker.
