Hund, Kind

Hund tötet MÀdchen beim Spielen - Ermittlungen gegen Mutter

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 10:56 Uhr, dpa.de

Mehrere Menschen versuchten noch, Tier und Kind zu trennen. FĂŒr das MĂ€dchen kam aber jede Hilfe zu spĂ€t. Gegen die Mutter wird nun ermittelt.

  • Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des MĂ€dchens feststellen. (Symbolbild) - Bild: Lino Mirgeler/dpa
    Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des MĂ€dchens feststellen. (Symbolbild) - Bild: Lino Mirgeler/dpa
  • Die Polizei hat nach dem Vorfall die Ermittlungen aufgenommen.  - Bild: Heiko Rebsch/dpa
    Die Polizei hat nach dem Vorfall die Ermittlungen aufgenommen. - Bild: Heiko Rebsch/dpa
  • Der Vorfall ereignete sich in Drosa, einem Ort in der Gemeinde Osternienburger Land.  - Bild: Heiko Rebsch/dpa
    Der Vorfall ereignete sich in Drosa, einem Ort in der Gemeinde Osternienburger Land. - Bild: Heiko Rebsch/dpa
Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des MĂ€dchens feststellen. (Symbolbild) - Bild: Lino Mirgeler/dpa Die Polizei hat nach dem Vorfall die Ermittlungen aufgenommen.  - Bild: Heiko Rebsch/dpa Der Vorfall ereignete sich in Drosa, einem Ort in der Gemeinde Osternienburger Land.  - Bild: Heiko Rebsch/dpa

Ein Familienhund hat ein vier Jahre altes MÀdchen in der Gemeinde Osternienburger Land in Sachsen-Anhalt beim Spielen angegriffen und tödlich verletzt. Der American Staffordshire Terrier habe das MÀdchen gebissen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Tier habe der Familie gehört.

Als der Hund das MĂ€dchen angriff, hĂ€tten mehrere Personen versucht, das Tier von dem Kind zu trennen, hieß es. Dennoch habe die VierjĂ€hrige schwerste Verletzungen erlitten. Ein Notarzt konnte den Angaben nach vor Ort nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Vorfall ereignete sich demnach am Mittwochnachmittag in der Ortschaft Drosa.

Ermittlungen gegen die Mutter und einen Bekannten

Nach dem Vorfall seien Ermittlungen gegen die 32 Jahre alte Mutter und einen 30 Jahre alten Bekannten der Familie wegen fahrlÀssiger Tötung zur AufklÀrung des Geschehens eingeleitet worden. Sie dauerten derzeit noch an, so Polizei und Staatsanwaltschaft. 

Notfallseelsorger kĂŒmmerten sich laut Polizei um die Mutter des MĂ€dchens. Beamte der Polizei seien von einem Kriseninterventionsteam betreut worden. Weitere Angaben dazu, wie es zu dem Vorfall kam, machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunĂ€chst nicht. 

Der Hund wurde nach dem Vorfall in ein Tierheim gebracht, wie es hieß. Wie eine Sprecherin vom Ordnungsamt in der Gemeinde Osternienburger Land der Deutschen Presse-Agentur sagte, wurde das Tier in die Tierpension Staßfurt gebracht. ZustĂ€ndig fĂŒr den Hund sei bislang weiterhin die Halterin, sie trage auch die Kosten fĂŒr die Unterbringung des Tieres, hieß es. Wie weiter mit dem Tier verfahren werde, sei abhĂ€ngig von den polizeilichen Ermittlungen, sagte die Sprecherin.

Innenministerium prĂŒft Hundegesetz

Das Innenministerium will den Vorfall nach eigenen Angaben «umfassend prĂŒfen und auswerten». Sollten sich daraus Anhaltspunkte fĂŒr einen Änderungsbedarf ergeben, werde eine Anpassung des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt geprĂŒft, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Ziel des Gesetzes sei es, «die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schĂŒtzen». In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen HundefĂŒhrerschein. Nach Angaben des Ministeriums gelten die bestehenden Regelungen derzeit als ausreichend.

Eine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden oder als gefĂ€hrlich eingestuften Tieren gibt es aber nicht. Welche Rassen als gefĂ€hrlich gelten, listen die einzelnen BundeslĂ€nder auf. FĂŒr diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Fast alle LĂ€nder fordern zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest fĂŒr die Tiere. 

Die Einstufung als gefÀhrliche Hunde (Kategorie 1) ist ebenfalls in den BundeslÀndern unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt gilt der American Staffordshire Terrier nach dem Hundegesetz als gefÀhrliche Rasse. 

Landrat spricht MitgefĂŒhl aus

«Ein Kind von nur vier Jahren sollte unbeschwert aufwachsen dĂŒrfen», erklĂ€rte der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Andy Grabner, nach dem Vorfall. «Stattdessen hinterlĂ€sst diese unfassbare Tragödie eine LĂŒcke, die niemals geschlossen werden kann», so der CDU-Politiker. Der Familie des Kindes sprach er sein MitgefĂŒhl aus. «Ruhe in Frieden, kleine Seele. Du wirst nicht vergessen sein», erklĂ€rte der Politiker.

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