Weiter Fahndung nach TĂ€ter nach GroĂeinsatz in Sinzig
09.05.2026 - 14:08:01 | dpa.deBislang kein Fahndungserfolg nach dem GroĂeinsatz im rheinland-pfĂ€lzischen Sinzig: Der oder die TĂ€ter sind nach einer möglichen Geiselnahme in einer Bank weiter auf der Flucht. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, heiĂt es bei der Polizei. Die Ermittler gehen von mindestens einem TĂ€ter aus, der auch Beute gemacht hat.Â
Wo sich am Freitag dramatische Szenen abspielten und ein GroĂaufgebot der Polizei mit SpezialkrĂ€ften eine Bank abriegelte, ist am Samstag wieder Ruhe eingekehrt. Nur: Die Schalter der Bank bleiben geschlossen.Â
Was war passiert?Â
Ein Mann mit einem weiĂen Overall, Ă€hnlich wie ihn Imker tragen, soll einen Mitarbeiter eines Geldtransportunternehmens am Freitag gegen 9.00 Uhr abgepasst und ihm einen BehĂ€lter mit Bargeld abgenommen haben. AnschlieĂend habe er zwei Personen in einem separaten Raum in der Volksbank eingeschlossen, hieĂ es bei der Polizei.Â
Vermutlich hat der Mann noch vor dem Eintreffen der Polizei die Bank verlassen. Das GebĂ€ude wurde weitrĂ€umig abgesperrt, weil beim Eintreffen der EinsatzkrĂ€fte unklar war, ob der oder die TĂ€ter noch in der Bank waren. Die Polizei ging von einer Geisellage aus.Â
Ein Spezialeinsatzkommando drang schlieĂlich in das GebĂ€ude ein, befreite die zwei Personen unverletzt, stieĂ aber nicht auf VerdĂ€chtige. Nach seinem Kenntnisstand habe die Polizei auch keinerlei Kontakt mit den TĂ€tern gehabt, sagte ein Polizeisprecher nach dem Einsatz. Unklar blieb, ob bei dem Vorfall Waffen zum Einsatz kamen.
Was kann dem oder den TĂ€tern vorgeworfen werden?
Die EinsatzkrÀfte gingen zunÀchst von einer Geiselnahme aus. Welche StraftatbestÀnde tatsÀchlich in Betracht kommen, ist aber Gegenstand der Ermittlungen. In Betracht kommt auch Freiheitsberaubung. Eine Freiheitsberaubung liegt nach dem Strafgesetzbuch vor, wenn ein Mensch eingesperrt oder ihm auf andere Weise die Freiheit genommen wird.
Von Geiselnahme spricht man, wenn ein Mensch entfĂŒhrt oder festgehalten wird, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod, einer schweren Körperverletzung oder einer Freiheitsentziehung von mehr als einer Woche zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.
Wie geht die Polizei bei solchen EinsÀtzen vor?
«Die Zielrichtung bei unklaren Lagen - ob das Geiselnahmen, EntfĂŒhrungen, AnschlĂ€ge oder Ăhnliches sind - ist zuerst einmal zu eruieren, was tatsĂ€chlich vorliegt. Das heiĂt, valide und fundierte Daten zu erheben: ĂŒber die Anzahl der TĂ€ter, ĂŒber potenzielle Geiseln oder Opfer, ĂŒber die Bewaffnung», sagte Martin Bachmaier, VizeprĂ€sident der Deutschen Hochschule der Polizei in MĂŒnster.Â
«Man analysiert potenzielle Szenarien. Man schaut sich die Wahrscheinlichkeiten an.» Zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheide man sich dann fĂŒr die zu diesem Zeitpunkt bestmögliche Lösung.
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