MĂ€nner, Vergewaltigung

Neun MĂ€nner wegen Vergewaltigung im Stadtpark verurteilt

28.11.2023 - 12:51:01 | dpa.de

Im September 2020 wird eine 15-JĂ€hrige im Hamburger Stadtpark von mehreren jungen MĂ€nnern vergewaltigt. Nach fast 100 Verhandlungstagen spricht eine Jugendkammer am Landgericht neun Angeklagte schuldig.

Blick auf die Festwiese im Stadtpark. Im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer 15-JĂ€hrigen mĂŒssen sich zehn MĂ€nner vor einer Jugendkammer am Landgericht Hamburg verantworten. - Foto: Marcus Brandt/dpa

Eine spĂ€tsommerliche Party mit Freunden im Hamburger Stadtpark endet fĂŒr eine 15-JĂ€hrige traumatisch. Unter Alkoholeinfluss gerĂ€t sie in der Nacht zum 20. September 2020 an eine Gruppe von vier jungen MĂ€nnern, die sie in ein GebĂŒsch fĂŒhren und vergewaltigen. Einer stiehlt ihr Handy, so dass sie anschließend ihre Freunde nicht wiederfinden kann. Als sie ĂŒber die Festwiese irrt, werden zwei andere MĂ€nner auf sie aufmerksam und vergehen sich ebenfalls an ihr. Innerhalb von nur gut einer Stunde muss sie noch die Vergewaltigung durch drei weitere MĂ€nner ĂŒber sich ergehen lassen.

Neun Haftstrafen - eine ohne BewÀhrung

Die 15-JĂ€hrige leide bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring am Dienstag bei der UrteilsverkĂŒndung am Landgericht Hamburg. Nach anderthalbjĂ€hrigem Prozess verurteilte die Jugendkammer neun Angeklagte zu Haftstrafen. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen, wie schon ein ursprĂŒnglich elfter Beschuldigter am vergangenen 5. April. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren fĂŒr acht Angeklagte setzte die Kammer zur BewĂ€hrung oder der sogenannten VorbewĂ€hrung aus. Nur ein 19-JĂ€hriger bekam eine hĂ€rtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne BewĂ€hrung.

NebenklÀgerin wollte keinen Sex

Die Festwiese im Stadtpark hatte sich in der Corona-Zeit, als Clubs schließen mussten, zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Die NebenklĂ€gerin sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, erklĂ€rte die Richterin. An körperliche Gewalt oder Bedrohungen könne sie sich nicht sicher erinnern. Das Verletzungsbild schließe das aber nicht aus. Auf einem Video von der ersten Tat hĂ€tten Zeugen gesehen, dass sich die NebenklĂ€gerin in Schutzhaltung die HĂ€nde vor das Gesicht gehalten habe. Die sexuellen Handlungen seien demnach gegen ihren Willen erfolgt. Die Tat habe bei der 15-JĂ€hrigen eine schwere akute Belastungsreaktion ausgelöst, die danach zu widersprĂŒchlichem und paradoxem Verhalten gefĂŒhrt habe.

Opfer irrte verzweifelt durch den Park

Zwei andere Angeklagte, dann ein weiterer und noch einmal zwei Beschuldigte hĂ€tten den Zustand des MĂ€dchens ausgenutzt, als es nach den Worten der Richterin total verwirrt und verzweifelt ĂŒber die Festwiese getaumelt sei. Es hĂ€tten sich dort fast nur noch vereinzelte MĂ€nnergruppen aufgehalten. Wegen eines Polizeieinsatzes aufgrund der Corona-Regeln hĂ€tten sich die Freunde der NebenklĂ€gerin in einen anderen Teil des Parks zurĂŒckgezogen.

Zeugen verstÀndigen Polizei

Einer der Angeklagten habe anderen MĂ€nnern von den sexuellen Handlungen erzĂ€hlt, und zwar in einer fĂŒr das Opfer extrem herabwĂŒrdigen Weise, sagte Meier-Göring. Unter den MĂ€nnergruppen habe es sich herumgesprochen, dass die 15-JĂ€hrige allein unterwegs sei. Auf dem Weg zu einem Bahnhof sei sie verfolgt worden. Die Jugendliche sei in Panik weggelaufen und schließlich auf eine Gruppe gestoßen, die ihren Zustand erkannt und die Polizei verstĂ€ndigt habe.

Ein Mammut-Indizienprozess

Das Gericht entsprach im Wesentlichen der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Die insgesamt 20 Verteidiger hatten fĂŒr alle Angeklagten Freispruch gefordert. Der Prozess hatte am 10. Mai vergangenen Jahres begonnen. Er dauerte 68 Verhandlungstage, das Gericht hörte 96 Zeugen und mehrere SachverstĂ€ndige. «Das war ein Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war», sagte die Vorsitzende Richterin. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, nur zu Teilen der UrteilsverkĂŒndung waren Zuschauer zugelassen.

Spermaspuren auf Kleidung des Opfers

Vom ersten und letzten Tatgeschehen seien zwei Videos gemacht worden, die aber beide unwiederbringlich gelöscht worden seien. Jedoch hĂ€tten Zeugen die Aufnahmen gesehen und dazu ausgesagt. Eigentliche Tatzeugen habe es jedoch nicht gegeben. Von den neun verurteilten Angeklagten seien Spermaspuren auf der Kleidung der NebenklĂ€gerin gefunden worden, sagte Meier-Göring. Doch diese Spuren sagten nichts darĂŒber aus, ob der Sex - wie von den Angeklagten behauptet - einvernehmlich gewesen sei.

Sex ohne Zustimmung ist strafbar

Vor allem die mĂ€nnlichen Verteidiger hĂ€tten dem Gericht vorgeworfen, es lasse sich von GefĂŒhlen und seinen moralischen Ansichten beeinflussen. «SelbstverstĂ€ndlich beruhen die heutigen SchuldsprĂŒche nicht auf GefĂŒhlen und Moralvorstellungen», betonte Meier-Göring. Seit November 2016 gebe es eine neue Gesetzeslage im Sexualstrafrecht. Wenn es Zweifel an der Zustimmung einer Person gebe, mache man sich mit sexuellen Handlungen strafbar.

Kein Wort des Bedauerns der Angeklagten

Von den zehn Angeklagten haben nach Angaben eines Gerichtssprechers fĂŒnf die deutsche Staatsangehörigkeit, unter den ĂŒbrigen sind ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Armenier. Alle seien lange genug in Deutschland sozialisiert worden, um das Unrecht ihrer Taten zu verstehen, erklĂ€rte Meier-Göring. Sie kritisierte zugleich das Verhalten der jungen MĂ€nner im Prozess: «Keiner der Angeklagten hat ein Wort des Bedauerns ĂŒber die Lippen gebracht.»

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