K.o.-Tropfen: Bundesregierung plant mindestens fünf Jahre Haft bei Vergewaltigung und Raub
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 08:24 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hält höhere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei schweren Straftaten für ein deutliches Abschreckungssignal.
Mindestens fünf Jahre Haft geplant
„Das ist schon ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild, wenn man weiß: Wenn man so etwas tut, dann ist man mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe dabei“, sagte die SPD-Politikerin im ARD-„Morgenmagazin“.
Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen vorsehen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll nach einem Entwurf künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen.
Rechtliche Einstufung wird geändert
Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Am Nachmittag steht die erste Beratung des Vorhabens im Bundestag an.
Allein die Abschreckung reiche nicht aus, sagte Hubig. Nötig seien auch Aufklärung und bessere Prävention. Der Gesetzgeber müsse deutlich machen: „Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“
Schutz und Spurensicherung ausbauen
Die geplante Reform ist nach früheren Angaben Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt. Anlass ist auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024, wonach K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind.
Hubig betonte, in der Gesellschaft müsse sich die Haltung ändern: Nicht die Betroffenen sollten sich schämen, sondern die Täter. In Ländern und Kommunen werde laufend daran gearbeitet, den Schutz zu verbessern. Mittlerweile gebe es ein deutlich größeres Netz an Möglichkeiten, an denen etwa anonym Spuren gesichert werden könnten.
Strafrechtliche Lücke soll geschlossen werden
Der geplante Schritt knüpft an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024 an. Danach gelten K.o.-Tropfen nicht automatisch als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuchs. Die Bundesregierung will diese rechtliche Bewertung nun ausdrücklich ändern und den Einsatz bei Vergewaltigung oder Raub in den Bereich der besonders schweren Fälle einordnen.
Strafe allein reicht nicht
Die geplante Mindeststrafe von fünf Jahren würde den Strafrahmen deutlich sichtbar verschärfen. Sie ersetzt jedoch weder die Aufklärung über Risiken noch Maßnahmen, die Betroffenen eine schnelle medizinische Hilfe und Beweissicherung ermöglichen. Gerade weil die Substanzen häufig unbemerkt verabreicht werden und Erinnerungen beeinträchtigen können, ist eine zeitnahe Versorgung für Ermittlungen und Gesundheitsschutz wichtig.
Bedeutung für Betroffene und Veranstalter
Für Betroffene ändert eine Gesetzesverschärfung nichts daran, dass sie sich nicht schämen müssen und keine Verantwortung für die Tat tragen. Entscheidend bleibt, sichere Anlaufstellen, anonyme Spurensicherung und Präventionsangebote erreichbar zu machen. Zugleich richtet sich die Reform an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden: Der Einsatz von K.o.-Tropfen soll bei schweren Delikten künftig ausdrücklich als besonders gefährlicher Bestandteil der Tat berücksichtigt werden.
