BGH, Vorher-Nachher-Werbung

BGH prĂŒft Vorher-Nachher-Werbung von Schönheitseingriffen

03.07.2025 - 14:04:31 | dpa.de

Mit einer Spritze Hyaluron oder Botox lĂ€sst sich im Gesicht viel verĂ€ndern. Aber dĂŒrfen die Influencer-Ärzte «Dr. Rick und Dr. Nick» dafĂŒr mit Vergleichsbildern im Internet werben?

  • Das Unternehmen von «Dr. Rick und Dr. Nick» soll mit unzulĂ€ssigen Bildern geworben haben. - Foto: Federico Gambarini/dpa
    Das Unternehmen von «Dr. Rick und Dr. Nick» soll mit unzulÀssigen Bildern geworben haben. - Foto: Federico Gambarini/dpa
  • Am BGH geht es um sogenannte minimalinvasive Schönheitsbehandlungen. (Symbolbild) - Foto: Peer Grimm/dpa-Zentralbild/dpa
    Am BGH geht es um sogenannte minimalinvasive Schönheitsbehandlungen. (Symbolbild) - Foto: Peer Grimm/dpa-Zentralbild/dpa
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Nasenkorrekturen, Kinnaufbau oder Lippenformungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) prĂŒft, ob fĂŒr minimalinvasive Schönheitsbehandlungen auf Basis von Hyaluron mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf. Dabei gehe es vor allem um die Frage, ob es sich um sogenannte «operative plastisch-chirurgische Eingriffe» handele, sagte Thomas Koch, Vorsitzender des ersten Zivilsenats, in Karlsruhe.

In dem konkreten Fall klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Unternehmen Aesthetify von den bekannten Ärzten und Influencern «Dr. Rick und Dr. Nick». Sie veröffentlichten Vorher-Nachher-Bilder von Patienten auf der eigenen Internetseite und bei Instagram. Die VerbraucherschĂŒtzer aus NRW sehen darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz – und klagen auf Unterlassung.

OLG hatte Klage stattgegeben

Solche «operativ plastisch-chirurgische Eingriffe», die medizinisch nicht notwendig sind, unterliegen nach deutschem Recht strengen Werberegeln. Laut Heilmittelwerbegesetz dĂŒrfen sie außerhalb von Fachkreisen nicht «durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff» beworben werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte Aesthetify im vergangenen August auf Unterlassung verurteilt. Und auch in Karlsruhe sieht es fĂŒr «Rick und Nick» nicht gut aus: Die Kollegen in Hamm hĂ€tten sich sehr sorgfĂ€ltig mit dem Fall beschĂ€ftigt, betonte Koch in der mĂŒndlichen Verhandlung. Die vorlĂ€ufige EinschĂ€tzung des Senats gehe «stark in die Richtung des Berufungsgerichts».

Aesthetify nutze schon «seit geraumer Zeit» keine Vorher-Nachher-Bilder mehr, um fĂŒr Schönheitsbehandlungen zu werben, sagte Dominik Bettray («Dr. Nick») vor der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur. Das sei allerdings schade, da sie eine enorme Rolle fĂŒr Verbraucher spielten. FĂŒr die Verbraucher sei schließlich «volle Transparenz und volle Information» wichtig, ergĂ€nzte Co-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Henrik HeĂŒveldop («Dr. Rick»).

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