Justiz, Baden-WĂŒrttemberg

Sturz aus Bahn: VerdĂ€chtiger bleibt vorerst auf freiem Fuß

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 19:44 Uhr | dpa.de

Nach dem Sturz eines Mannes aus einem fahrenden Zug hat das Amtsgericht einen Haftbefehl verweigert. Dagegen geht die Staatsanwaltschaft vor. Der Streit geht in die nÀchste Runde.

In diesem Regionalzug kam es zu dem Vorfall. (Archivbild) - Bild: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa
In diesem Regionalzug kam es zu dem Vorfall. (Archivbild) - Bild: Melanie Keul/EinsatzReport24 /dpa

Nach dem Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug bleibt ein verdĂ€chtiger Fahrgast vorerst auf freiem Fuß. Der Streit um einen Haftbefehl gegen den 36-JĂ€hrigen geht in die nĂ€chste Instanz. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses werde dem Landgericht Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt, wie das Amtsgericht mitteilte. 

Zugleich bestĂ€tigte das Amtsgericht die eigene Entscheidung. FĂŒr den Erlass eines Haftbefehls sei Fluchtgefahr erforderlich - und diese sehe man nach wie vor nicht. Der Beschuldigte sei deutscher Staatsangehöriger und verfĂŒge ĂŒber feste soziale Bindungen im Inland. Dazu zĂ€hlten Wohnsitz, Familie und Arbeitsplatz.

Ob ein dringender Tatverdacht vorliegt, wurde offengelassen. «Nach EinschĂ€tzung des Gerichts kommen - nach jetzigem Ermittlungsstand - als dem Beschuldigten vorwerfbare Körperverletzung bis zu drei SchlĂ€ge in Richtung des Sicherheitsmitarbeiters in Betracht», hieß es.

Das Gericht hatte am Samstag einen beantragten Haftbefehl wegen Körperverletzung zunĂ€chst nicht erlassen, weil es die Voraussetzungen dafĂŒr als nicht gegeben ansah. Dagegen legte die Karlsruher Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Sie bewertet die Lage demnach anders. Die Ermittlungen in dem Fall dauern der Behörde zufolge weiter an.

WidersprĂŒchliche Angaben zum Geschehen im Zug

Der Vorfall vom 17. Juli hatte bundesweit Aufsehen erregt. Nach bisheriger Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Fahrgast mit dem Sicherheitsmann in einen handgreiflichen Streit verwickelt gewesen sein. Er soll den 26-JĂ€hrigen geschlagen und getreten habe. WĂ€hrend des Gerangels habe die ZugtĂŒr nachgegeben. Der Bahnmitarbeiter sei aus dem mit Tempo 120 nach Karlsruhe fahrenden Regionalzug gefallen und schwer verletzt worden. 

Der Anwalt des beschuldigten Fahrgastes sagte unter anderem den «Badischen Neusten Nachrichten», sein Mandant habe nichts getan und sei vielmehr von dem 26-JÀhrigen attackiert worden. «Er hat nichts gemacht, er war völlig wehrlos», sagte Anwalt Joachim Lederle der Zeitung. 

Was das Video zeigt

Das Amtsgericht stĂŒtzte sich bei der Entscheidung auch auf ein Überwachungsvideo der Bahn, das Zweifel am Ablauf des Geschehens geweckt habe. In der Mitteilung werden die Aufnahmen beschrieben: Der Beschuldigte sei in aufgebrachter Stimmung zu sehen, schreie und gestikuliere in Richtung zweier Sicherheitsmitarbeiter. Zu erkennen sei ein unsicherer, schwankender Gang - wohl wegen Alkohols. Zeugen sprachen demnach von Beleidigungen durch den Beschuldigten. Eine andere Zeugin habe hingegen auch provozierendes Verhalten der Sicherheitsmitarbeiter geschildert.

Unmittelbar vor der Auseinandersetzung ist laut Amtsgericht zu erkennen, dass der VerdĂ€chtige seine Hand hebt und wohl gegen eine Haltestange schlĂ€gt. Aber auch ein alkoholbedingtes Stolpern sei nicht auszuschließen. Danach gehe der Mann auf den GeschĂ€digten zu. Seine HĂ€nde habe er aber nicht erhoben, sondern halte sie am Körper angelegt. 

Amtsgericht: Gezieltes Treten nicht festzustellen

Der Sicherheitsmitarbeiter packe den 36-JĂ€hrigen daraufhin mit den HĂ€nden und schlage ihn mit Wucht gegen die ZugtĂŒr. Im weiteren Verlauf bringe er ihn kraftvoll zu Boden und sitze auf ihm. Daraufhin habe der Beschuldigte allenfalls dreimal mit der rechten Hand in Richtung des Sicherheitsmannes geschlagen. 

Ein hinzukommender Ticketkontrolleur zieht den Sicherheitsmann demzufolge zurĂŒck, woraufhin dieser sich aufrichtet und am rechten Bein des Beschuldigten zu ziehen beginnt. Danach scheine sich der Beschuldigte durch Strampeln mit den Beinen aus dem Griff befreien zu wollen. Ein gezieltes Treten gegen den 26-JĂ€hrigen sei anhand der Videoaufzeichnungen nicht festzustellen.

In dieser Situation verliert der Sicherheitsmann demnach das Gleichgewicht, fĂ€llt rĂŒckwĂ€rts gegen die sich plötzlich öffnende ZugtĂŒr und stĂŒrzt hinaus. Das dĂŒrfte fĂŒr den Beschuldigten jedoch nicht vorhersehbar gewesen sein, hieß es vom Karlsruher Amtsgericht.

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