AGG-Novelle, Kabinett

AGG-Novelle: Kabinett beschließt mehr Schutz bei Schwangerschaft

01.06.2026 - 05:18:27 | boerse-global.de

Aktualisierte Arbeitsschutzrichtlinien und geplante AGG-Reform verschärfen Anforderungen an Unternehmen zum Schutz Beschäftigter.

AGG-Novelle: Kabinett beschließt mehr Schutz bei Schwangerschaft - Bild: über boerse-global.de
AGG-Novelle: Kabinett beschließt mehr Schutz bei Schwangerschaft - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat im Mai 2026 den ersten Teil ihres aktualisierten Handbuchs veröffentlicht. Die Publikation unterstreicht die wachsende Bedeutung des präventiven Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Flankiert wird sie von aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung – insbesondere zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Neue Standards für mehr Sicherheit

Das Handbuch basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das seit 1996 die Grundlage für Sicherheit am Arbeitsplatz bildet. Ziel der aktualisierten Richtlinien: Gefährdungen für Leben sowie physische und psychische Gesundheit aller Beschäftigtengruppen konsequent vermeiden.

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Die Relevanz solcher Maßnahmen zeigt ein Blick auf die Zahlen: Rund 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage und knapp 950.000 Arbeitsunfälle wurden 2018 registriert – 541 davon tödlich. Die volkswirtschaftlichen Folgen sind enorm. Schätzungen beziffern die Produktionsausfälle auf rund 85 Milliarden Euro, den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf etwa 145 Milliarden Euro.

Die Gefährdungsbeurteilung gilt als zentrales Instrument, um Belastungen frühzeitig zu erkennen. Besonders wichtig ist das für schutzbedürftige Gruppen wie schwangere Mitarbeiterinnen.

AGG-Novelle: Mehr Schutz bei Schwangerschaft

Parallel zur fachlichen Unterstützung durch die BAuA hat das Bundeskabinett am 6. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des AGG beschlossen. Die Reform sieht unter anderem vor, den Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft zu verbessern.

Eine wesentliche Änderung: Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen wird von zwei auf vier Monate verlängert. Zudem wird das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts auf sämtliche Rechtsgeschäfte ausgeweitet – die Umsetzung der EU-Unisex-Richtlinie.

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Auch die Definitionen im Gesetz werden angepasst: Das Merkmal „Alter“ wird durch den Begriff „Lebensalter“ ersetzt. Für Betroffene wird der Zugang zu rechtlicher Unterstützung erleichtert. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erhält eine eigene Schlichtungsstelle sowie ein Beistandsrecht in gerichtlichen Verfahren.

Was Arbeitgeber beachten müssen

Die Entwicklungen fügen sich in eine Reihe von Bestrebungen ein, Arbeitnehmerrechte in Sondersituationen zu stärken. Während der Schutz vor Diskriminierung und Gesundheitsgefahren verschärft wird, betonen Gerichte gleichzeitig die Grenzen individueller Ansprüche.

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied am 19. Februar 2026: Beschäftigte haben zwar einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit, aber nicht automatisch das Recht auf ein spezifisches Arbeitszeitmodell.

Für die Praxis bedeutet das: Arbeitgeber müssen durch Gefährdungsbeurteilungen sichere Bedingungen schaffen – etwa für werdende Mütter. Sie behalten aber organisatorische Flexibilität. Allerdings: Der Schutz vor sexueller Belästigung soll durch die AGG-Novelle künftig auch über den unmittelbaren Arbeitsplatz hinaus wirken.

Und noch etwas kommt auf Unternehmen zu: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt laut Bundesarbeitsgericht bereits. Eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung der elektronischen Erfassung wird für das laufende Jahr 2026 erwartet.

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