AHV-Rente: Mehrwertsteuer steigt ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte
20.06.2026 - 18:12:47 | boerse-global.de
AHV-Rente zu finanzieren. Ab 2028 sollen die neuen Sätze gelten.
Der Nationalrat stimmte am 19. Juni mit 108 zu 85 Stimmen zu, der Ständerat mit 28 zu 13. Weil eine Verfassungsänderung nötig ist, entscheidet das Volk voraussichtlich im November 2026.
Das ändert sich bei den Steuersätzen
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Der Normalsatz der Mehrwertsteuer steigt um 0,4 Prozentpunkte – von 8,1 auf 8,5 Prozent. Auch der Sondersatz für Hotels und Beherbergung erhöht sich: von 3,8 auf 4,0 Prozent.
Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt bei 2,6 Prozent. Keine Mehrbelastung also für Grundnahrungsmittel, Bücher oder Medikamente.
Der Entscheid ist die logische Folge der Volksabstimmung vom März 2024. Damals sprachen sich 58 Prozent der Stimmenden und 16 Kantone für die 13. AHV-Rente aus.
Die Kosten explodieren – die Einnahmen nicht
Die Rechnung ist ambitioniert. Für 2026 werden die Kosten der Zusatzrente auf rund 4,2 Milliarden Franken geschätzt. Bis 2030 steigen sie auf 4,5 Milliarden, bis 2040 auf etwa 5,4 Milliarden.
Die Steuererhöhung bringt ab 2028 schätzungsweise eine Milliarde Franken pro Jahr ein, ab 2030 rund 1,4 Milliarden. Den Rest muss der Bund tragen – für 2030 sind das über 900 Millionen Franken.
Eine vollständige Finanzierung bleibt also eine Herausforderung. Das sorgte in der politischen Debatte für Zündstoff.
Streit um den richtigen Weg
In der SRF-Sendung „Arena“ prallten die Positionen aufeinander. Samira Marti (SP) kritisierte, dass bürgerliche Parteien Lohnbeiträge zur Finanzierung ablehnten. Andri Silberschmidt (FDP) forderte stattdessen strukturelle Maßnahmen – etwa eine Erhöhung des Rentenalters.
Erich Ettlin (Die Mitte) bezeichnete die Lösung als Kompromiss, der besser sei als gar keine. Hannes Germann (SVP) verteidigte die Mehrwertsteuer als solidarisches Instrument.
Die Frage bleibt: Reicht das, oder steht die nächste Reform schon vor der Tür?
Wirtschaft und Gewerkschaften uneins
Die Reaktionen auf den Parlamentsbeschluss könnten unterschiedlicher kaum sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband warnt vor negativen wirtschaftlichen Effekten und fordert strukturelle Reformen statt einer dauerhaften Steuererhöhung.
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Travailsuisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisiert die Finanzierung als unzureichend. Der Gewerkschaftsbund pocht weiterhin auf die Einbeziehung von Lohnbeiträgen.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zeigt sich erleichtert über den Entscheid. Sie ist zuversichtlich, die Bevölkerung von der Notwendigkeit der Steueranhebung überzeugen zu können.
Sollte die Vorlage im November scheitern, müssten die Finanzierungsfragen im Rahmen der Reform „AHV 2030“ geklärt werden. Die Vernehmlassungsfrist dazu läuft noch bis zum 11. September.
