Krankenversicherung, ZusatzbeitrÀge

Krankenversicherung 2026: ZusatzbeitrĂ€ge steigen fĂŒr 31 Millionen

20.06.2026 - 18:12:47 | boerse-global.de

Steuerzahler mĂŒssen 2025/2026 mit höheren KassenbeitrĂ€gen und neuen digitalen Wegen rechnen. Bonuszahlungen bis 150 Euro bleiben steuerfrei.

Steuer 2025/2026: Neue Regeln fĂŒr KrankenkassenbeitrĂ€ge und Boni
Krankenversicherung - HĂ€nde halten ein deutsches Steuerformular (Anlage Vorsorgeaufwand) mit einem Stift, umgeben von einem Taschenrechner und MĂŒnzen. 20.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Doch fĂŒr das Steuerjahr 2025 und das laufende Jahr 2026 gibt es wichtige Änderungen.

Steuerzahler mĂŒssen sich auf steigende ZusatzbeitrĂ€ge, neue digitale Einreichungswege und verĂ€nderte Regeln fĂŒr Bonuszahlungen einstellen. Die Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2024 endet am 31. Juli.

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KrankenkassenbeitrÀge voll absetzbar

BeitrÀge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung lassen sich als Sonderausgaben geltend machen. Die Basisabsicherung ist in voller Höhe abzugsfÀhig. Private Zusatzversicherungen dagegen nur bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen.

Die Angaben erfolgen in der Anlage Vorsorgeaufwand. Das wird angesichts steigender Kosten immer wichtiger. FĂŒr 2026 prognostizierte der SchĂ€tzerkreis einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Branchenbeobachter sehen den realen Durchschnitt bereits bei 3,1 Prozent.

Mehr als 30 Krankenkassen haben ihre BeitrÀge erhöht. Rund 31 Millionen Beitragszahler sind betroffen. Die monatlichen Mehrbelastungen können im Einzelfall bis zu 63 Euro betragen.

Bonuszahlungen: Was steuerfrei bleibt

Die Gesetzgebung unterscheidet bei BeitragsrĂŒckerstattungen und Boni zwischen verschiedenen Programmen. Eine Novelle zu § 10 EStG regelt: Bonuszahlungen fĂŒr gesundheitsbewusstes Verhalten bleiben bis 150 Euro pro Jahr steuerfrei.

Das gilt fĂŒr BargeldprĂ€mien. Alles, was ĂŒber diese Grenze geht, mindert die abzugsfĂ€higen Vorsorgeaufwendungen. Die steuerliche Belastung steigt entsprechend.

Anders sieht es bei Wahltarifen aus. PrĂ€mien wie BeitragsrĂŒckerstattungen bei Leistungsfreiheit mindern den abzugsfĂ€higen Vorsorgeaufwand direkt. Der Bundesfinanzhof entschied: Sie reduzieren die tatsĂ€chliche Belastung des Versicherten. Bonusprogramme fĂŒr PrĂ€vention bleiben unter der 150-Euro-Grenze unberĂŒhrt.

Krankengeld: Wann die SteuererklÀrung Pflicht wird

Wer Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I bezogen hat, muss ab 410 Euro pro Jahr eine SteuererklÀrung abgeben. Das Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Die Leistung erhöht den Steuersatz fĂŒr das ĂŒbrige steuerpflichtige Einkommen. Die Krankenkassen melden die BruttobetrĂ€ge elektronisch an die Finanzbehörden. FĂŒr 2026 liegt der tĂ€gliche Höchstbetrag fĂŒr Krankengeld bei 135,63 Euro.

Steuerlich gilt das Zuflussprinzip: Zahlungen bis zum 10. Januar können unter bestimmten Voraussetzungen noch dem Vorjahr zugerechnet werden.

Digitale Angebote vereinfachen die SteuererklÀrung

Ab dem 1. Juli startet die App „MeinElster+“. Rund 11,5 Millionen Personen sollen sie nutzen können – darunter ledige und kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und PensionĂ€re.

Parallel erproben die Finanzbehörden in Hessen das Projekt „Die Steuer macht das Amt“. Über 200.000 fertige Steuer-VorschlĂ€ge wurden bereits an BĂŒrger verschickt. Voraussetzung: Sie beziehen nur EinkĂŒnfte aus nichtselbststĂ€ndiger Arbeit oder Renten.

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Pflegepauschbetrag und Rentner profitieren

Auch bei der Pflege gibt es steuerliche Erleichterungen. Der Pflegepauschbetrag liegt je nach Pflegegrad zwischen 600 Euro (Pflegegrad 2) und 1.800 Euro (Pflegegrad 4/5). Das Finanzgericht DĂŒsseldorf entschied: Der Betrag kann nachtrĂ€glich berĂŒcksichtigt werden, wenn der Pflegebescheid erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids eingeht.

FĂŒr Rentner gibt es Vorteile durch die schrittweise Anpassung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen voll absetzbar. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt langsamer als geplant. 2025 lag er bei 83,5 Prozent. Die vollstĂ€ndige Besteuerung ist nun erst fĂŒr 2058 vorgesehen.

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