Altersvorsorge: Neues Depot ersetzt Riester ab Januar 2027
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 01:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mai 2026 die umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab Januar 2027 ersetzt das neue Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente. Besonders Selbstständige und Gutverdiener profitieren von den neuen steuerlichen Anreizen.
Bestehende Riester-Verträge und Wohn-Riester-Vereinbarungen genießen Bestandsschutz. Wer wechseln möchte, hat noch bis Ende 2026 Zeit. Neukunden können die alte Förderung ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr abschließen.
Schluss mit der Garantiepflicht
Das neue Modell bricht mit einem zentralen Prinzip der Riester-Rente: der vollständigen Beitragsgarantie. Bisher schränkte diese oft die Renditemöglichkeiten ein. Künftig haben Anleger die Wahl zwischen drei Varianten:
- Renditeorientiertes Depot: Keine Garantien, dafür höhere Renditechancen
- Standardprodukt: Kostendeckel von einem Prozent pro Jahr
- Klassisches Garantieprodukt: Für sicherheitsorientierte Sparer
Erlaubt sind Anlagen in Fonds der Risikoklassen eins bis fünf. Eine Expertin eines Vermögensverwalters empfiehlt ETF-Sparpläne, die bereits ab 25 Euro monatlich möglich sind. Die Kosten für selbst gewählte Indexfonds liegen im Schnitt bei 0,1 bis 0,2 Prozent.
Ein Experte einer Verbraucherzentrale warnt allerdings vor einer verstärkten Vertriebswelle durch Finanzdienstleister. Die Systemumstellung biete viel Potenzial für fragwürdige Angebote.
Wer jetzt förderberechtigt ist
Erstmals sind ab Januar 2027 auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte förderberechtigt. Das Zulagensystem wurde neu strukturiert:
- Grundzulage: Maximal 540 Euro pro Jahr
- Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind
- Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren
- Frühstart-Rente: Für Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 gibt es ab dem sechsten Geburtstag monatlich zehn Euro vom Staat
Die maximale geförderte Einzahlungssumme liegt bei 6.840 Euro pro Jahr. Anleger können bis zu zwei Depots parallel führen. Auch Bausparverträge und bestimmte Versicherungen sind förderfähig – das soll den Erwerb von Wohneigentum unterstützen.
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Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung
Die Ansparphase bleibt steuerfrei. Erst die Auszahlungen im Alter werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Gutverdiener können über den Förderbetrag hinaus einzahlen und so weitere Steuervorteile nutzen.
Parallel dazu bleibt die Debatte um die Doppelbesteuerung aktuell. Seit 2023 sind Rentenbeiträge voll absetzbar. Die vollständige Besteuerung der Rentenbezüge wird jedoch erst bis 2058 erreicht. Fachleute warnen: Besonders Übergangsjahrgänge, Selbstständige und Ledige könnten weiterhin doppelt belastet werden.
Kritik aus der Branche
Die Reform stößt bei Fachverbänden auf Skepsis. Vertreter der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beklagen eine Ungleichbehandlung. Während die bAV oft eine hundertprozentige Garantie biete, seien das neue Depot und die Frühstart-Rente garantiefrei.
Die Sorge: Das Neugeschäft der betrieblichen Vorsorge könnte durch die privaten Produkte kannibalisiert werden.
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Auch das Langlebigkeitsrisiko ist umstritten. Reine Zeitrenten, die etwa nur bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt werden, könnten für viele Sparer problematisch sein. Die durchschnittliche Lebenserwartung werde in Kalkulationen oft unterschätzt.
Eine Umfrage zeigt: Für 57 Prozent der Befragten hat absolute Einkommenssicherheit im Alter Priorität vor maximalen Renditechancen.
Ausblick: Kapitalrente ab 2028
Ergänzend zu den privaten Depotlösungen ist für 2028 der Start einer Kapitalrente geplant. Die Beiträge steigen von zunächst 0,5 Prozent im Jahr 2028 auf zwei Prozent des Bruttogehalts bis 2031. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte.
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