Arbeitsmarkt-Reform, Befristungen

Arbeitsmarkt-Reform: Befristungen bis 48 Monate ohne Sachgrund erlaubt

03.07.2026 - 19:56:06 | boerse-global.de

Die Koalition beschließt ein 34-Punkte-Paket mit weitreichenden Änderungen bei Befristungen, Steuern und Bürokratie. Verbände äußern Bedenken.

GroKo-Reformpaket: Arbeitsmarkt, Steuern und Bürokratie im Wandel
Arbeitsmarkt-Reform - Ein stilisiertes Bild des Reichstagsgebäudes mit digitalen Überlagerungen von Gesetzestexten und einem Bauhelm im Vordergrund. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Es bringt tiefgreifende Änderungen am Arbeitsmarkt und Steuerentlastungen. Während die Regierung von einem Modernisierungsschub spricht, mahnen Verbände zur Vorsicht.

Arbeitsmarkt wird flexibler

Ein Kernpunkt der Reform: Die sachgrundlose Befristung wird deutlich ausgeweitet. Bis Ende 2030 ist sie für bis zu 48 Monate bei maximal sechs Verlängerungen möglich. Die Schriftform für Befristungen entfällt komplett.

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig wieder ab dem ersten Tag vorlegen. Bei falschen Bescheinigungen drohen schärfere Sanktionen. Die Regierung will damit die Präsenz am Arbeitsplatz erhöhen und Missbrauch verhindern.

Für Hochverdiener mit einem Jahresbrutto über rund 177.450 Euro wird der Kündigungsschutz gelockert. Ab Januar 2027 sollen erleichterte Kündigungen gegen Abfindung möglich sein. Ziel ist mehr Dynamik im Top-Management.

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Bürokratieabbau trifft auf Sicherheitsbedenken

Die Koalition hat eine pauschale Aufhebung aller Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen beschlossen. Ministerien müssen künftig die Notwendigkeit jedes einzelnen Berichts neu begründen. Ein Viertel aller Dokumentationspflichten soll innerhalb der nächsten zwölf Monate wegfallen. Ab Ende 2027 gilt zudem eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten.

Kritik kommt vom TÜV-Verband. Geschäftsführer Joachim Bühler warnt: „Weniger Bürokratie ist richtig, aber nicht zulasten der Sicherheit.“ Betriebliche Sicherheitsstrukturen dürften nicht abgebaut werden. Innovation und Sicherheit dürfe man nicht gegeneinander ausspielen.

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine soll es Erleichterungen beim Datenschutz geben. Geplant sind spezifische Ausnahmen von der Datenschutz-Grundverordnung.

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Steuerentlastungen und ihre Kehrseite

Ab Januar 2027 entlastet die Regierung kleine und mittlere Einkommen mit einem Volumen von rund zehn Milliarden Euro. Der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen soll bis zu 600 Euro pro Jahr sparen.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über mehrere Maßnahmen:

  • Eine erhöhte Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro
  • Die Minijob-Pauschale steigt von zwei auf fünf Prozent
  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt auf 15 Prozent
  • Die KfW führt 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro ab

Renten und Gesundheit

In der Rentenpolitik setzt die Koalition sämtliche 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission um. Geplant sind eine Kapitalrente und die Anhebung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre. Die Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen. Ab 2031 kommt ein neuer Nachhaltigkeitsfaktor in die Berechnung.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlastet. Zudem fördert die Regierung strategische Branchen wie Halbleiter, Batterietechnik, Künstliche Intelligenz und Pharma. Ein neues Bundesgesetz soll künftig die Vergesellschaftung von Mietwohnungen unterbinden.

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