Minijob-Steuer, Pauschalabgabe

Minijob-Steuer: Pauschalabgabe steigt von 2 auf 5 Prozent

03.07.2026 - 19:56:06 | boerse-global.de

Die Bundesregierung erhöht die Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Eine grundsätzliche Entscheidung zur Zukunft der Beschäftigungsform steht noch aus.

Minijob-Reform: Steuerlast steigt, Zukunft bleibt ungewiss
Minijob-Steuer - Nahaufnahme einer deutschen 5-Euro-Münze, im Hintergrund verschwommen weitere Münzen und ein Taschenrechner. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich am Mittwoch und Donnerstag auf eine Anhebung der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent geeinigt. Die Maßnahme ist Teil eines 34 Punkte umfassenden Reformpakets.

Was die Erhöhung für Minijobber bedeutet

Rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte sind betroffen. Ein Beispiel: Bei einem Monatslohn von 603 Euro steigt die Steuerlast von 12,06 auf 30,15 Euro. Das sind rund 217 Euro Mehrbelastung pro Jahr.

Formal trägt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer. Der politische Beschluss erlaubt ihm aber, die Kosten auf den Minijobber abzuwälzen. Die Tätigkeit selbst bleibt für Beschäftigte steuerfrei – ihr Nettoverdienst könnte dennoch sinken.

Parallel dazu plant die Regierung, den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent anzuheben. Experten rechnen damit, dass die Sozialabgaben für Minijobs bis 2027 auf über 38 Prozent klettern.

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Streit um die Zukunft der Minijobs

Eine grundsätzliche Einigung zur Zukunft der geringfügigen Beschäftigung gibt es noch nicht. Die Rentenkommission hatte am 23. Juni empfohlen, Minijobs bis auf Schülerjobs komplett abzuschaffen. Der Koalitionsausschuss übernahm diesen Vorschlag nicht. Kanzler Friedrich Merz vertagte die Entscheidung auf den Herbst.

Auch die Frage der Rentenversicherungspflicht bleibt offen. Die Alterssicherungskommission hatte Beiträge ohne Ausstiegsmöglichkeit vorgeschlagen. Seit dem 1. Juli können Minijobber immerhin freiwillig 3,6 Prozent ihres Einkommens in die Rentenkasse einzahlen.

Bundesagentur-Chefin Andrea Nahles kritisierte, Minijobs böten oft einen Anreiz gegen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Stelle. Arbeitsmarktforscher Ulrich Walwei warnte vor einem hohen Niedriglohnrisiko in diesem Sektor.

Die große Steuerreform im Überblick

Die Minijob-Änderungen sind Teil einer umfassenden Steuerreform, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Das Entlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro jährlich.

Entlastungen: Der Grundfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderfreibetrag steigen. Familien mit 60.000 Euro Jahreseinkommen und zwei Kindern sollen bis zu 600 Euro mehr im Jahr behalten.

Verschärfungen:
- Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Einkommen greift ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro sind es 47 Prozent.
- Handwerkerbonus: Die Absetzbarkeit sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Maximalbetrag fällt von 1.200 auf 900 Euro.
- Arbeitsrecht: Die telefonische Krankschreibung fällt weg – ein Attest ist ab dem ersten Krankheitstag Pflicht. Die sachgrundlose Befristung wird auf bis zu 48 Monate ausgeweitet.

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Kritik aus den Branchen

Die Gastronomie, die Landwirtschaft und der Bauernverband warnen vor einer Abschaffung der Minijobs. Sie betonen deren Bedeutung für die betriebliche Flexibilität. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte das Reformpaket dagegen grundsätzlich als notwendigen Schritt.

Eine Entscheidung zur weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit steht noch aus.

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