Arbeitsmarktpaket, Regeln

Arbeitsmarktpaket: Neue Regeln fĂŒr BetriebsrĂ€te ab Januar 2027

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 04:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das neue Arbeitsmarktpaket bringt tiefgreifende Änderungen fĂŒr BetriebsrĂ€te, lockert Befristungen und stĂ€rkt die Mitbestimmung bei auslĂ€ndischen Firmen.

Arbeitsmarktpaket 2026: Neue Regeln fĂŒr BetriebsrĂ€te und Assistenz
Arbeitsmarktpaket - Menschen arbeiten in einem modernen BĂŒro, einige an einem Konferenztisch, andere an Laptops, mit digitalen Overlays. 09.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Es bringt tiefgreifende Änderungen fĂŒr BetriebsrĂ€te und ihre Assistenten. Gleichzeitig suchen Unternehmen hĂ€nderingend nach spezialisierten AssistenzkrĂ€ften.

Tausende offene Stellen in Berlin und NRW

Allein im Raum Potsdam sind aktuell ĂŒber 1.200 Teamassistenz-Jobs ausgeschrieben. Darunter Positionen in der Zentralen Vergabestelle der Bundesanstalt fĂŒr Immobilienaufgaben. Die BG prevent GmbH sucht seit dem 8. Juli eine Assistenz fĂŒr den regionalen Betriebsrat in Olpe. Die Stelle ist unbefristet, in Teilzeit und mit hybrider Arbeitsweise. Auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat eine Teamassistenz fĂŒr den Bundesvorstand in Berlin ausgeschrieben.

Reformpaket: Mehr BĂŒrokratie fĂŒr BetriebsrĂ€te

Das „Programm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigung“ tritt grĂ¶ĂŸtenteils am 1. Januar 2027 in Kraft. Die zentralen Änderungen:

  • Befristungen: Sachgrundlose Befristungen sind kĂŒnftig bis zu 48 Monate bei maximal sechs VerlĂ€ngerungen erlaubt. Die Regelung gilt bis Ende 2030.
  • Schriftform fĂ€llt weg: Befristungen brauchen ab 2027 keine Schriftform mehr.
  • Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer mĂŒssen ab dem ersten Krankheitstag eine Ă€rztliche Bescheinigung vorlegen.
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FĂŒr die Assistenz in BetriebsratsbĂŒros bedeutet das: mehr PrĂŒfungs- und Abrechnungsaufwand.

BAG stÀrkt Mitbestimmung bei auslÀndischen Firmen

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13. Mai 2026: Ein inlĂ€ndischer Standort eines auslĂ€ndischen Unternehmens kann als selbststĂ€ndiger Betriebsteil gelten. Voraussetzung ist ein Mindestmaß an organisatorischer SelbststĂ€ndigkeit vor Ort. Das gilt auch, wenn Personalentscheidungen im Ausland fallen.

Die Regierung will parallel die Umgehung der Mitbestimmung durch sogenannte Vorrats-SE (EuropÀische Aktiengesellschaften) unterbinden.

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Neue Regeln fĂŒr VergĂŒtung und KĂŒndigungsschutz

Ab 1. Januar 2027 sind Sonn- und FeiertagszuschlĂ€ge bis 75 Euro Stundenlohn steuerfrei. Gleichzeitig lockert sich der KĂŒndigungsschutz fĂŒr Hochverdiener mit einem Bruttojahresgehalt ĂŒber 177.500 Euro. Im Gegenzug gibt es steuerlich privilegierte Abfindungen bei schnellem Jobwechsel.

Die Minijob-Regeln stehen ebenfalls auf dem PrĂŒfstand. Eine Kommission zur Alterssicherung empfiehlt die Abschaffung des Sonderstatus. Die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs steigt bereits von 2 auf 5 Prozent.

Regionale Vernetzung als ErgÀnzung

WĂ€hrend die gesetzlichen Änderungen die Betriebe fordern, setzen Organisationen auf regionale Aktionstage. In Olpe fand am 7. Juli die „Werkstatt erleben“ statt. Vertreter der Werthmann-WerkstĂ€tten und lokale Politiker wie Dr. Gregor Kaiser und Jochen Ritter informierten sich ĂŒber moderne Montage- und Berufsbildungsprozesse.

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