Arbeitsmarktreform: Krankschreibung ab erstem Tag, Befristungen bis 48 Monate
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das bereits am 2. Juli vorgestellte Paket umfasst 34 Maßnahmen.
Die Regierung will Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuerpolitik grundlegend ändern. Ziel: Angesichts hoher Krankenstände und schwachem Wirtschaftswachstum die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Bürokratie abbauen.
Krankschreibung ab dem ersten Tag
Ein zentraler Punkt: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll künftig schon ab dem ersten Krankheitstag Pflicht sein. Bisher galt das erst ab dem vierten Tag, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelte.
Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemie-Zeit wird komplett gestrichen. Merz begründet das mit den stark gestiegenen Krankenständen in Deutschland.
Nach OECD-Daten lag Deutschland bei verlorener Arbeitszeit durch Krankheit mit 6,8 Prozent auf Rang sieben. Analysen von Krankenkassen zeigten für 2025 durchschnittlich 19,5 Fehltage pro Kopf.
Geteiltes Echo bei Experten
Die Pläne stoßen auf Widerstand. Die AOK-Vorstandsvorsitzende spricht von „reiner Symbolpolitik“ – die telefonische Krankschreibung mache nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankmeldungen aus.
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Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weist darauf hin, dass bestehende Verträge mit großzügigeren Regelungen durch das Günstigkeitsprinzip geschützt sind. Medizinerverbände fürchten eine Überlastung der Praxen.
Befristungen werden ausgeweitet
Die Koalition plant mehr Flexibilität bei befristeten Jobs. Die Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen soll auf 48 Monate steigen, mit bis zu sechs Verlängerungen. Auch Wiedereinstellungen beim selben Arbeitgeber werden erleichtert.
2025 waren rund 26 Prozent aller Neueinstellungen befristet. Für Spitzenverdiener ab etwa 15.000 Euro brutto monatlich soll der Kündigungsschutz gelockert werden – gegen Abfindung. Das betrifft rund 0,27 Prozent der Beschäftigten.
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Experten von IAB und DIW sehen die Wirkung als begrenzt. Eine starre Gehaltsschwelle könnte Gehaltssteigerungen blockieren. Ver.di kritisiert die Pläne als „Aushöhlung des Kündigungsschutzes“.
Steuerreform ab 2027
Die Arbeitsmarktreformen werden von einer Einkommensteuerreform flankiert, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Vorgesehen sind unter anderem:
- Höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie mehr Kindergeld
- Abflachung der zweiten Progressionszone zur Entlastung des Mittelstands
- Neuer Spitzensteuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
- Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent
- Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent (maximal 900 Euro jährlich)
Beim Bürokratieabbau will die Regierung zahlreiche Berichtspflichten streichen und eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten einführen. Das Lieferkettengesetz soll erst für Firmen ab 5.000 Beschäftigten gelten.
Juristischer Widerstand formiert sich
Grüne und Linke kündigten bereits Klagen gegen die Gesundheitsreformen an. Ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ist auf den Weg gebracht.
Merz verteidigte auch die geplante Kapitalmarktfinanzierung der Rente – die „tiefgreifendste Veränderung des Systems seit Jahrzehnten“. Zur Finanzierung soll die Schuldenbremse durch ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro ergänzt werden.
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