Minijob-Steuer: Pauschalsteuer steigt auf 5 Prozent, 18 Euro mehr
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Arbeitgeber müssen künftig tiefer in die Tasche greifen.
In ihrer Sitzung Anfang Juli beschloss der Koalitionsausschuss ein Maßnahmenpaket zur Renten- und Steuerpolitik. Kernpunkt: Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Die Regelung ist Teil einer für 2027 geplanten Einkommensteuerreform.
Höhere Kosten für Betriebe
Die Erhöhung trifft vor allem Branchen mit vielen Minijobbern. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro steigt die monatliche Steuerlast pro Beschäftigtem von 12,06 auf 30,15 Euro. Das sind rund 18 Euro mehr.
Die Gesamtabgaben für Arbeitgeber liegen derzeit bei etwa 31 bis 32,5 Prozent. Dazu gehören Beiträge zur Rentenversicherung (15 Prozent), Krankenversicherung (13 Prozent) sowie Umlagen und die bisherige Pauschalsteuer. Kommt eine weitere Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags auf 16,9 Prozent dazu, könnten die Gesamtabgaben auf über 35 Prozent klettern.
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Wirtschaftsverbände wie DEHOGA und der Bundesverband Lohnunternehmen schlagen Alarm. Sie befürchten, dass Minijobs für Arbeitgeber massiv an Attraktivität verlieren – mit Folgen für Gastronomie und Landwirtschaft.
Alterssicherungskommission will Sonderstatus abschaffen
Parallel zur Steuererhöhung empfiehlt die Alterssicherungskommission einen grundlegenden Umbau. Ihr 33 Punkte umfassender Katalog sieht vor, Minijobs langfristig vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren.
Derzeit verzichten rund 79,1 Prozent der Minijobber auf eigene Rentenbeiträge. Das soll sich ändern: Die Kommission will die bisherige Befreiungsmöglichkeit abschaffen. Ausnahmen sind nur für Schüler geplant. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose signalisierte zudem mögliche Sonderregeln für Studierende und private Haushalte. Für Rentner sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen.
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Die Umstellung soll innerhalb von zwei bis drei Jahren erfolgen.
Neue Regelung schon seit Juli
Unabhängig von der großen Reform gilt seit dem 1. Juli 2026 eine wichtige Neuerung: Minijobber können ihren Verzicht auf die Rentenversicherung einmalig widerrufen. Der Eigenanteil liegt dann bei 3,6 Prozent des Entgelts – bei 603 Euro Verdienst sind das rund 21,70 Euro monatlich. Der Widerruf muss schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen.
Eine endgültige Entscheidung über die weitergehenden Reformpläne erwartet die Bundesregierung für den Herbst 2026. Ziel ist die Verabschiedung des gesamten Gesetzespakets bis Jahresende. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren bleibt vorerst bestehen. Eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung steht frühestens ab 2031 zur Debatte.
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