Arbeitsrecht, Krankschreibung

Arbeitsrecht: 34-Punkte-Reform schafft Krankschreibung ab

05.07.2026 - 17:34:26 | boerse-global.de

Regierungskoalition beschließt umfassendes Reformpaket mit Änderungen bei Krankschreibung, Kündigungsschutz und Steuersätzen.

Koalitions-Reformpaket: Neue Regeln für Arbeit und Steuern ab 2027
Arbeitsrecht - Ein Stapel von Gesetzbüchern oder Dokumenten mit einem darauf liegenden Hammer auf einem Schreibtisch, der rechtliche Reformen symbolisiert. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Zeitgleich präsentierte die Regierungskoalition am 2. Juli ein umfassendes 34-Punkte-Programm mit tiefgreifenden Änderungen im Arbeitsrecht und der Steuerstruktur. Ziel ist es, die wirtschaftliche Dynamik zu stärken.

Telefonische Krankschreibung fällt weg

Das Reformpaket sieht signifikante Einschnitte in bewährte arbeitsrechtliche Abläufe vor. Ein zentraler Punkt: die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Künftig soll bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest nötig sein.

Für Spitzenverdiener mit einem Bruttojahresgehalt über 177.450 Euro – monatlich etwa 15.000 Euro – ist eine Lockerung des Kündigungsschutzes geplant. Diese Maßnahme soll ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Befristungen: Länger und ohne Schriftform

Die Koalition will die Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen ausweiten. Diese sollen bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten zulässig sein – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030. Ab Anfang 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis bei Befristungen.

Auch bei Minijobs ändert sich etwas: Die Pauschalsteuer steigt von derzeit 2 auf 5 Prozent.

Steuerentlastung für kleine Einkommen – Reichensteuer steigt

Ab 2027 plant die Koalition eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags. Das Entlastungsvolumen liegt bei rund 10 Milliarden Euro jährlich. Zur Gegenfinanzierung verschärft sie die sogenannte Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Einkommen greift ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro steigt er auf 47 Prozent.

Gleichzeitig wächst der Druck auf die Lohnzusatzkosten. Wegen der Rentenreform rechnen Experten mit einem Anstieg des Rentenbeitrags um bis zu zwei Prozentpunkte. Für 2028 wird ein Beitragssatz von voraussichtlich 19,9 Prozent prognostiziert.

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Handwerk warnt: Sozialbeiträge unter 40 Prozent halten

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), forderte am 4. Juli ein zweites Reformpaket. Ziel müsse sein, die Sozialbeiträge insgesamt unter der Marke von 40 Prozent zu halten. Er schlug vor, den Anstieg der Rentenkosten durch Senkungen bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu kompensieren.

EU AI Act: Allgemeine Anwendung ab August

Neben den nationalen Reformen rücken europäische Vorgaben stärker in den Fokus. Gemäß dem EU AI Act sind Unternehmen bereits seit Februar 2025 zur Förderung der KI-Kompetenz verpflichtet. Ab dem 2. August 2026 findet die Verordnung allgemeine Anwendung. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Rolle der Marktüberwachungsbehörde.

Ein im Juni 2026 veröffentlichter „KI-Omnibus“ präzisierte die Anforderungen: Für Unternehmen bestehe primär eine Bemühenspflicht.

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Lieferkettengesetz: Weniger Firmen betroffen

Die Koalition plant eine Angleichung an die EU-Lieferkettenrichtlinie, was den Anwendungsbereich faktisch einschränkt. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz über 1,5 Milliarden Euro betroffen sein. Schätzungen zufolge würde dies die Zahl der regulierten Betriebe auf etwa 150 reduzieren. Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen beobachten diese Entwicklung mit gegensätzlichen Erwartungen.

Industrie 4.0: KI als Standard bis 2030

Am 3. Juli erfolgte der Kick-off für eine neu ausgerichtete Plattform Industrie 4.0. Unter der Leitung von Vertretern der Unternehmen Siemens und Trumpf soll sie datengetriebene KI-Anwendungen bis 2030 als Standard in der deutschen Industrie etablieren.

Bundeswehr: Reservisten ohne Zustimmung des Arbeitgebers

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr Reservisten künftig ohne explizite Zustimmung des Arbeitgebers für bis zu zwölf Wochen jährlich einziehen kann. Während der Einsatzzeiten entfällt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ein Nettoausgleich erfolgt stattdessen durch die Bundeswehr. Das Ziel: bis 2035 eine Reserve von 200.000 einsatzbereiten Kräften aufbauen.

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