SteuererklÀrung: 11,5 Millionen nutzen Ein-Klick-Verfahren seit Juli
05.07.2026 - 17:39:54 | boerse-global.de
SelbststĂ€ndige mĂŒssen Kosten kĂŒnftig innerhalb von zehn Tagen dokumentieren.
Strengere Fristen fĂŒr SelbststĂ€ndige
Wer seine Gewinne per EinnahmenĂŒberschussrechnung ermittelt, muss Aufwendungen fĂŒr das hĂ€usliche Arbeitszimmer kĂŒnftig deutlich schneller aufzeichnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) setzt eine Frist von zehn Tagen, maximal einem Monat. Wer sie versĂ€umt, riskiert den Verlust des Steuerabzugs.
Eine Alternative gibt es trotzdem: Die 1.260-Euro-Pauschale kommt ohne Belegpflicht aus. Das Bundesfinanzministerium sieht derzeit keinen Anpassungsbedarf. Der Bundesverband der Freien Berufe fordert dagegen einen Nichtanwendungserlass â die BĂŒrokratiebelastung sei zu hoch.
Homeoffice steigert ProduktivitÀt um 20 Prozent
Eine sechsjÀhrige Untersuchung der Wharton School und eine Studie mit der Techniker Krankenkasse belegen: Bis zu 60 Prozent Homeoffice-Anteil steigern die ProduktivitÀt um 20 Prozent. Die wirtschaftlichen Vorteile sind messbar.
Trotzdem stoĂen flexible Modelle oft auf Widerstand bei FĂŒhrungskrĂ€ften. Forscher identifizieren narzisstische Persönlichkeitsmerkmale als Hauptgrund. Diese Vorgesetzten streben nach Macht und Kontrolle â und kollidieren mit den FreirĂ€umen mobiler Arbeit.
Die neuen Fristen fĂŒr die Einnahmen-Ăberschussrechnung setzen SelbststĂ€ndige unter Druck, doch mit der richtigen Strategie lassen sich Fehler vermeiden. Dieser kostenlose Experten-Report zeigt Ihnen, wie Sie Ihre EĂR rechtssicher ausfĂŒllen und dabei sogar legal Steuern sparen. So fĂŒllen Sie die Anlage EĂR korrekt aus
Ein-Klick-SteuererklÀrung gestartet
Seit dem 1. Juli 2026 können rund 11,5 Millionen BĂŒrger die âEin-Klick-SteuererklĂ€rungâ ĂŒber die App âMeinELSTER+â nutzen. Vorrangig profitieren ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner. Das Verfahren vereinfacht den Prozess erheblich.
Doch Experten warnen: Bei der automatischen DatenĂŒbernahme bleiben individuelle Werbungskosten oder Sonderausgaben oft unberĂŒcksichtigt. Das kann die Steuererstattung mindern.
FĂŒr das Steuerjahr 2025 endet die regulĂ€re Abgabefrist fĂŒr Pflichtveranlagte am 31. Juli 2026. Bei VerspĂ€tung drohen ZuschlĂ€ge ab 25 Euro pro Monat. Wer einen Steuerberater beauftragt, bekommt FristverlĂ€ngerung bis zum 1. MĂ€rz 2027.
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Umzugskosten und Ladestrom: Neue Regeln
Das SĂ€chsische Finanzgericht bestĂ€tigte: Taxikosten fĂŒr Wohnungsbesichtigungen bei beruflich bedingtem Umzug sind als Werbungskosten absetzbar â mit Einzelnachweis (Az. 4 K 194/18).
Ab dem 1. Januar 2026 entfallen die Pauschalregelungen fĂŒr steuerfreie Ladestrom-Erstattungen durch den Arbeitgeber. Unternehmen mĂŒssen den tatsĂ€chlichen Verbrauch ĂŒber separate ZĂ€hler nachweisen. Alternativ gilt fĂŒr 2026 eine Strompreispauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde. Die Nachweismethode muss fĂŒrs ganze Jahr einheitlich sein.
Weitere BeschlĂŒsse der Koalition
Der Steuerbonus fĂŒr Handwerkerleistungen sinkt ab 2027 von 20 auf 15 Prozent. Der maximale Förderbetrag fĂ€llt von 1.200 auf 900 Euro.
Im Arbeitsrecht gilt kĂŒnftig: Krankschreibung ab dem ersten Tag. Spitzenverdiener ab rund 15.000 Euro Monatsgehalt bekommen ab 2027 einen gelockerten KĂŒndigungsschutz. Die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Sachgrundlose Befristungen sind kĂŒnftig bis zu 48 Monate möglich.
