Arbeitsrecht, Attestpflicht

Arbeitsrecht: Attestpflicht ab Tag eins und Befristungen bis 4 Jahre

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 21:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine Attestpflicht ab Tag eins und längere Befristungen. Gewerkschaften kritisieren die Reform scharf.

Arbeitsrechtsreform: Strengere Regeln für Krankschreibung und Befristung
Eine Nahaufnahme einer zerknitterten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von einer Hand mit einem Stift gehalten wird, auf einem Bürotisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Koalitionsausschuss einigte sich im Juli auf ein Reformpaket mit verschärften Regeln für Krankmeldungen und einer Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Arbeitgebervertreter begrüßen die Pläne teilweise, Gewerkschaften und Bevölkerung reagieren mit scharfer Kritik.

Attestpflicht ab dem ersten Tag

Ein zentraler Punkt: Die generelle Attestpflicht soll künftig ab dem ersten Krankheitstag gelten. Bisher müssen Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag vorlegen – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt etwas anderes. Die Regierung will zudem die telefonische Krankschreibung abschaffen, die bei leichten Erkrankungen für bis zu fünf Tage möglich war.

Gesundheitsministerin Nina Warken kündigt an, dass auch Krankschreibungen über reine Online-Fragebögen ohne Arztkontakt unterbunden werden sollen. Ein Urteil des Landgerichts Hamm hatte solche Online-Atteste bereits im September 2025 für unwirksam erklärt. Die Videosprechstunde soll dagegen erhalten bleiben – obwohl nur rund 20 Prozent der Praxen diese Technik anbieten.

Innerhalb der Regierung werden noch Alternativen zur strikten Attestpflicht ab Tag eins geprüft. Arbeitsministerin Bas und Gesundheitsministerin Warken loten auch die Einführung von Karenztagen aus. Die elektronische AU (eAU) bleibt bestehen. Medizinerverbände wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnen vor einer Überlastung der Praxen und mehr Bürokratie.

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Befristungen werden deutlich ausgeweitet

Das Reformpaket lockert zudem die Regeln für Befristungen ohne Sachgrund erheblich. Die maximale Dauer soll von zwei auf vier Jahre verdoppelt werden. Gleichzeitig steigt die Zahl möglicher Verlängerungen von drei auf sechs. Ein geplanter Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots würde es Arbeitgebern erlauben, Mitarbeiter auch dann sachgrundlos befristet einzustellen, wenn sie bereits früher im Unternehmen tätig waren.

Das gesetzliche Schriftformerfordernis für Befristungsabreden soll zum 1. Januar 2027 entfallen. Für hochverdienende Arbeitnehmer sind zudem erleichterte Möglichkeiten zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen im Gespräch. Gewerkschaftsvertreter wie Verdi-Chef Werneke und DGB-Chefin Fahimi kritisieren die Vorhaben scharf und sprechen von einer Schwächung der Arbeitnehmerrechte.

Hoher Druck auf kranke Beschäftigte

Die angespannte Lage in den Betrieben zeigt eine Civey-Umfrage unter 2.000 Erwerbstätigen vom Juni. Demnach fühlen sich 72 Prozent der Befragten bei einer Krankmeldung unter Rechtfertigungsdruck. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen liegt der Wert sogar bei über 82 Prozent. Rund 95 Prozent gaben an, bereits trotz Krankheit gearbeitet zu haben – häufig aus Sorge vor beruflichen Nachteilen.

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Eine YouGov-Umfrage spiegelt die Ablehnung der Reformpläne in der Bevölkerung wider. 59 Prozent der Befragten lehnen die Attestpflicht ab dem ersten Tag ab, 58 Prozent sind gegen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Letztere macht laut Daten nur etwa 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen aus.

Finanzierung und Bürokratieabbau

Die Gesundheitsreform soll auch die Krankenkassenbeiträge stabilisieren. Die Regierung rechnet allerdings mit einer Finanzierungslücke von 500 Millionen Euro. Zur Entlastung der Versicherten sollen unter anderem Mittel aus einer Zuckersteuer auf süße Getränke in Höhe von 650 Millionen Euro fließen.

Flankierend hat das Kabinett ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau beschlossen. Betriebsärzte sollen künftig vollen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten – ohne dass im Einzelfall eine Einwilligung nötig ist. Zudem werden Anträge im Bereich der Arbeitsförderung digitalisiert und Video-Beratungen ausgebaut. Die jährlich Entlastung für die Wirtschaft durch den Wegfall bürokratischer Hürden beziffert die Regierung auf rund 720 Millionen Euro.

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