Arbeitsrecht, Befristungen

Arbeitsrecht: Befristungen bis 48 Monate, Krankschein ab Tag eins

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 16:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt ein umfassendes Arbeitsrechtspaket. Es bringt Änderungen bei Befristungen, Krankschreibungen und Mitbestimmung.

Arbeitsrecht 2027: Neue Regeln zu Befristung, Krankschreibung und mehr
Arbeitsrecht - Eine Hand hält einen Stift und zeigt auf einen Abschnitt eines juristischen Dokuments auf einem Schreibtisch, der neue Arbeitsgesetze symbolisiert. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Viele Neuregelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Sie betreffen Arbeitsverträge, Kündigungsschutz und die Rechte von Betriebsräten. Parallel dazu heizen aktuelle Gerichtsurteile und Streiks die Debatte an.

Mehr Flexibilität bei Befristungen – weniger bei Krankmeldungen

Ein Kernpunkt der Reform: Die sachgrundlose Befristung wird ausgeweitet. Künftig soll sie bis zu 48 Monate möglich sein, mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis für Befristungen soll entfallen.

Gewerkschaften kritisieren das scharf. Ihrer Ansicht nach schwächt die Flexibilisierung den Kündigungsschutz und erhöht die Planungsunsicherheit für Beschäftigte.

Gleichzeitig plant die Regierung eine Verschärfung bei Krankschreibungen: Die ärztliche Bescheinigung soll bereits ab dem ersten Tag Pflicht werden. Die telefonische Krankschreibung fällt weg.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weist jedoch darauf hin, dass das Günstigkeitsprinzip bestehende Verträge schützt. Wer also bisher eine Nachweispflicht erst ab dem dritten Tag im Vertrag stehen hat, behält diese Regelung. Experten bezweifeln zudem die Wirksamkeit der Maßnahme. Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Eine Pflicht ab Tag eins führt oft zu längeren Krankschreibungen.

Die Chefin einer großen Krankenkasse bezeichnete die Neuregelung als Symbolpolitik. Telefonische Krankschreibungen machten ohnehin nur einen minimalen Anteil aus.

BAG-Urteile: Freistellungsklauseln und Zeugnisansprüche

Neben der neuen Gesetzgebung setzt die Rechtsprechung klare Grenzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte am 25. März 2026 vorformulierte Freistellungsklauseln für unwirksam. Eine Freistellung sei nur zulässig, wenn ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers besteht.

In einem Beschluss vom 7. Mai 2026 beschäftigte sich das Gericht mit Zeugnisentwurfsklauseln. Diese Klauseln geben Arbeitnehmern das Recht, einen Entwurf für ihr Arbeitszeugnis vorzulegen. Sie sind grundsätzlich vollstreckbar – allerdings nur unter Wahrung der Zeugniswahrheit und -klarheit. Reine Notenklauseln ohne weitere Konkretisierung sind dagegen nicht vollstreckbar.

Anzeige

Die aktuelle Rechtsprechung zu Zeugnisentwürfen zeigt, wie wichtig rechtssichere Formulierungen für beide Seiten sind. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit praktischen Mustervorlagen und Checklisten dabei, Arbeitszeugnisse professionell und unangreifbar zu erstellen. In wenigen Minuten zum rechtssicheren Arbeitszeugnis

Weniger Bürokratie für KMU, mehr Sicherheit für Beschäftigte

Das Reformpaket bringt auch Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zugleich will die Regierung die sogenannte Vorrats-SE unterbinden – eine europäische Gesellschaftsform, die oft zur Umgehung der Mitbestimmung genutzt wird.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unfallverhütung. Laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es 2024 rund 173.500 meldepflichtige Wegeunfälle, 215 davon tödlich. Die strikte Einhaltung des Alkoholverbots am Arbeitsplatz wird betont. Drogentests bleiben jedoch an enge Grenzen gebunden: Sie müssen freiwillig sein, bedürfen der betrieblichen Mitbestimmung und sind nur anlassbezogen erlaubt.

Proteste in der Automobilindustrie: Tausende gegen Stellenabbau

Während die Politik die Regeln anpasst, brodelt es in der Industrie. Am 9. Juli 2026 kam es an zahlreichen Standorten deutscher Automobilhersteller zu Protesten. In Stuttgart beteiligten sich rund 250 Fahrzeuge an einem Autokorso. In Neckarsulm demonstrierten mehr als 500 Menschen gegen drohenden Sozialabbau.

Besonders bei Volkswagen formiert sich Widerstand. An Standorten wie Wolfsburg, Kassel, Braunschweig und Salzgitter rief die IG Metall zu Aktionstagen auf. Hintergrund sind Berichte über mögliche Werksschließungen und den Wegfall von weltweit bis zu 100.000 Stellen. Arbeitnehmervertreter kritisieren die Pläne als perspektivlos und warnen vor einem Angriff auf die Mitbestimmungsstrukturen. Zeitgleich beriet der VW-Aufsichtsrat in Wolfsburg über den weiteren Sparkurs.

Anzeige

Angesichts drohender Kündigungswellen und Strukturveränderungen müssen Arbeitnehmervertreter ihre Mitbestimmungsrechte genau kennen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Betriebsräten, wie sie Sozialpläne und Interessenausgleiche rechtssicher verhandeln, um das Beste für die Belegschaft zu erreichen. Kostenlosen Ratgeber für gerechte Sozialpläne herunterladen

Arbeitsbelastung im europäischen Vergleich: Produktivität auf Kosten der Gesundheit

Studien zur Arbeitssituation zeigen ein zweigeteiltes Bild. Laut OECD-Daten liegt Deutschland mit 6,8 Prozent verlorener Arbeitszeit international auf Rang 7. In Nachbarländern wie Österreich berichten Betriebsräte dagegen von einem massiven Anstieg des Arbeitsdrucks. Laut einer Erhebung gaben 54 Prozent der Befragten an, dass die Produktivität in den letzten drei Jahren gestiegen sei – oft auf Kosten der Gesundheit.

Trotz Fachkräftemangels zeigen viele Betriebe noch immer wenig Bereitschaft, Potenziale von Langzeitarbeitslosen oder älteren Arbeitnehmern über 50 Jahren zu nutzen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69732923 |