Arbeitsrecht, Befristungen

Arbeitsrecht: Befristungen bis 48 Monate, Krankschreibung ab Tag eins

03.07.2026 - 14:45:48 | boerse-global.de

Die Koalition einigt sich auf ein Maßnahmenpaket mit Änderungen bei Sonntagsöffnungen, Arbeitsrecht, Steuern und Rente, das ab 2027 greifen soll.

Ampelkoalition beschließt Reformpaket: Sonntagsöffnung, Arbeitsrecht und Steuern
Arbeitsrecht - Eine einladende öffentliche Bibliothek oder eine gemütliche Bäckerei am Sonntagmorgen mit Menschen, die die verlängerten Öffnungszeiten genießen. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Es umfasst Änderungen bei Sonntagsöffnungszeiten, Arbeitsrecht, Steuern und Rente. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Bibliotheken und Bäckereien: Mehr Sonntagsöffnung

Ein zentraler Punkt ist die bundesweite Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten für öffentliche Bibliotheken. Sie dürfen künftig bis zu sechs Stunden öffnen – Voraussetzung: Sie agieren als Orte der Kultur, Bildung und Begegnung. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer begrüßte die Entscheidung.

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) sieht das anders. Holger Krimmer vom dbv kritisierte die zeitliche Beschränkung und warnte vor einer Zwei-Klassen-Struktur im Vergleich zu Museen und Sportstätten. In Nordrhein-Westfalen ist eine entsprechende Öffnung bereits seit Oktober 2019 möglich.

Auch das Bäckerhandwerk profitiert. Bäckereien und Konditoreien sollen sonntags bis zu acht Stunden öffnen dürfen. Der Zentralverband des Bäckerhandwerks begrüßte die Neuerung. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) warnte dagegen vor einer Aushöhlung des Sonntagsschutzes.

Allerdings: Die Bundesregelung betrifft primär das Arbeitszeitgesetz. Regionale Ladenschlussgesetze – etwa in Bayern mit einer aktuellen Begrenzung auf drei Stunden – können weiterhin abweichende Verkaufszeiten vorschreiben.

Arbeitsmarkt: Mehr Befristungen, Ende der Telefon-Krankschreibung

Das Paket sieht weitreichende Eingriffe ins Arbeitsrecht vor. Ziel ist es, nach Angaben der Koalition, „Fesseln am Arbeitsmarkt zu lösen“. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll bis 2030 auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden. Bis zu sechs Verlängerungen sind möglich.

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Für Hochverdienende mit einem monatlichen Einkommen von knapp 15.000 Euro sind Erleichterungen beim Kündigungsschutz geplant. Zudem sollen Abfindungen künftig steuerlich privilegiert werden.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Krankheitsfall: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Stattdessen gilt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Attestpflicht.

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Die Reformen betreffen auch die Dokumentationspflichten im Betrieb – wer hier kein rechtssicheres System vorweisen kann, handelt spätestens seit dem BAG-Urteil rechtswidrig. Mit dieser kostenlosen Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben in nur 10 Minuten und sichern Ihren Betrieb gegen Bußgelder ab. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die Maßnahmen. ver.di und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) äußerten deutliche Kritik. Über weitere Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes will die Koalition unter Kanzler Friedrich Merz im Sommer beraten.

Steuern: Entlastung für kleine Einkommen, höhere Spitzensteuern

Im Finanzbereich einigten sich die Koalitionspartner auf Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen. Sie sollen bei bis zu 600 Euro pro Jahr liegen. Zur Gegenfinanzierung ist eine höhere Besteuerung für Spitzenverdiener vorgesehen.

Ab einem Einkommen von 250.000 Euro greift ein Steuersatz von 45 Prozent. Ab 280.000 Euro steigt er auf 47 Prozent.

Rente und Gesundheit: Kapitalrente, höheres Rentenalter

Das Paket beinhaltet auch grundlegende Reformen der Sozialsysteme. Im Rentenrecht ist die Einführung einer Kapitalrente sowie eine Anhebung des Rentenalters vorgesehen. Im Gesundheitssektor plant die Koalition eine Entlastung der Krankenkassen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro.

Zudem wurde ein Vergesellschaftungsverbot für Mietwohnungen in das 34 Punkte umfassende Reformkonzept aufgenommen.

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