NIS-2-Richtlinie: Geschäftsführer haften persönlich für IT-Sicherheit
03.07.2026 - 14:51:01 | boerse-global.de
Die Anforderungen an Sicherheit und Compliance in Kfz-Betrieben steigen – gleichzeitig soll eine Gewerbeordnungs-Novelle entlasten.
Prüfpflichten im Werkstattalltag
Seit Anfang Juli 2026 bietet DEKRA ein spezialisiertes Betreiberpflichtenmanagement für die Automobilbranche an. Das Paket umfasst die systematische Prüfung von Arbeitsmitteln, elektrischen Anlagen und Druckgeräten. Ziel ist mehr Rechtssicherheit für Betriebe bei der Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV-Regelwerke.
Auch die Handhabung von Gefahrstoffen und der Transport von Gefahrgut werden abgedeckt. Für die Fertigungsindustrie und Logistikbranche gibt es aktualisierte Prüf- und Zertifizierungsangebote – mit Fokus auf nachhaltige Lieferketten und Cybersicherheit.
Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung
Die Bundesregierung hat Anfang Juli eine Novelle der Gewerbeordnung vorgelegt. Kernpunkt: die digitale Übermittlung von Prüfberichten. Dadurch sollen jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Kontrollen entfallen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Innovationsminister Peter Hanke und Staatssekretär Sepp Schellhorn stellten das Entbürokratisierungspaket vor. Autohäuser profitieren von Genehmigungsfreistellungen für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen. Genehmigungen an pausierten Standorten bleiben künftig bis zu sieben Jahre gültig – in Ausnahmefällen sogar zehn. Betriebsübernehmer erhalten eine Frist von fünf Jahren für Übergabeprozesse.
Der ordnungsgemäße Umgang mit gefährlichen Substanzen ist in der Werkstattpraxis unverzichtbar für die Betriebssicherheit. Mit dieser kostenlosen Muster-PowerPoint bereiten Sicherheitsbeauftragte ihre Gefahrstoff-Unterweisung in der Hälfte der Zeit rechtssicher vor. Kostenlose Vorlage für die Gefahrstoff-Unterweisung sichern
Haftungsfalle Cybersicherheit
Trotz der Entlastungen steigen die Anforderungen in anderen Bereichen. IT-Experte Christoph Neukam vom Dienstleister Axians warnt: Die Registrierung für die NIS-2-Richtlinie allein reicht nicht. Bis zum 31. Juli 2026 müssen Betriebe funktionierende Incident-Response-Prozesse nachweisen.
Für Geschäftsführer wird IT-Sicherheit zur persönlichen Haftungsfrage. Nach GmbH-Gesetz und Aktiengesetz haften Leitungsorgane bei Cyber-Vorfällen persönlich – wenn kein angemessenes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) implementiert wurde. Ein Ransomware-Angriff kann Schäden in Millionenhöhe verursachen.
Parallel dazu rückt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in den Fokus. Seit Sommer 2025 in Kraft, erwarten Experten für 2026 mehr Kontrollen und Abmahnungen bei Webseiten mit Verbraucherdienstleistungen.
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KI und Recycling für die Werkstatt
Der technologische Wandel bietet auch Werkzeuge gegen die Komplexität. Auf der Automechanika werden KI-basierte Telefonassistenten und Trainings für Hochvolt-Batterien vorgestellt. Zudem kommt die erste Bremsflüssigkeit mit 60 Prozent Recyclinganteil auf den Markt.
Volkswagen treibt gemeinsam mit Partnern die vorausschauende Wartung voran. Echtzeit-Fahrzeugdaten sollen in Flottenmanagementsysteme integriert werden, damit Händler Wartungsbedarfe prognostizieren können – bevor ein Defekt auftritt. Die vollständige Implementierung in Europa ist über fünf Jahre geplant.
Führungskräfte für die Zukunft
VDIK und ZDK starten gemeinsam mit der Universität St. Gallen ein neues Managementprogramm. Das Senior Executive-Programm beginnt im März 2027, Bewerbungen sind bis Ende November 2026 möglich. Es soll Führungskräfte auf Digitalisierung und neue Mobilitätsformen vorbereiten.
