Arbeitsrecht-Reform, Attestpflicht

Arbeitsrecht-Reform: Attestpflicht ab Tag eins, Kündigungsschutz lockert sich

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 11:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Reformpaket mit Attestpflicht ab Tag eins und gelockertem Kündigungsschutz für Spitzenverdiener.

Arbeitsrecht 2026: Neue Regeln für Kündigung und Attestpflicht
Arbeitsrecht-Reform - Ein Stift liegt auf einem verschwommenen juristischen Dokument, umgeben von Andeutungen eines modernen Büros, das Recht und Compliance darstellt. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hat Anfang Juli mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht angekündigt. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bleibt zwar zentrale Voraussetzung für krankheitsbedingte Kündigungen. Doch geplante Neuregelungen zur Attestpflicht und zum Kündigungsschutz verändern die strategische Personalarbeit in Unternehmen.

Für Arbeitgeber ist die rechtssichere Durchführung des BEM weiterhin entscheidend. Ein BEM ist zwingend erforderlich, sobald ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Ohne ordnungsgemäßes Verfahren ist eine spätere krankheitsbedingte Kündigung in der Regel unwirksam.

Strenge Anforderungen an Kündigungen

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sieht für krankheitsbedingte Kündigungen eine Drei-Stufen-Prüfung vor. Zunächst muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Zweitens müssen die Fehlzeiten zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen. Abschließend prüfen Gerichte, ob dem Arbeitgeber die Fortführung des Arbeitsverhältnisses zuzumuten ist.

Verhaltensbedingte Kündigungen greifen dagegen bei konkreten Pflichtverstößen – etwa im Homeoffice oder bei der Spesenabrechnung. In der Praxis enden viele Verfahren laut Arbeitgeberanwalt Alexander Birkhahn mit einem Abfindungsvergleich.

Anzeige

Da viele krankheitsbedingte Kündigungsprozesse in langwierigen Verhandlungen enden, bietet dieser Ratgeber rechtssichere Unterstützung für einvernehmliche Lösungen. Arbeitsverhältnis rechtssicher beenden mit Gratis-Musterformulierung

Ein aktuelles BAG-Urteil vom 25. Juni zeigt zudem: Formale Fehler in einer Massenentlassungsanzeige führen nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit von Kündigungen. Im verhandelten Fall hatte ein Insolvenzverwalter mehr Kündigungen angekündigt, als letztlich ausgesprochen wurden. Das Gericht entschied, dass die Arbeitsagentur ihre Aufgaben dennoch wahrnehmen konnte.

Attestpflicht ab dem ersten Tag

Das Reformpaket sieht vor, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Stattdessen soll eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag kommen. Bisher gilt: Ein ärztliches Attest muss erst ab dem vierten Tag vorgelegt werden – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt eine frühere Vorlage.

Arbeitsrechtler Paul Krusenotto betont die Bedeutung des Günstigkeitsprinzips. Bestehende Arbeitsverträge mit späterer Attestpflicht könnten weiterhin gültig bleiben. Er gibt zu bedenken: Eine Verpflichtung zum Arztbesuch ab Tag eins könnte paradoxerweise zu längeren Krankschreibungen führen. Auch der Hausärzteverband warnt bereits vor einer drohenden Überlastung der Praxen.

Die DAK verzeichnete für 2025 durchschnittlich 19,5 Fehltage pro Kopf. Laut OECD liegt Deutschland mit 6,8 Prozent verlorener Arbeitszeit im internationalen Vergleich auf Rang sieben.

Kündigungsschutz für Hochverdiener lockert sich

Ein weiterer Reformteil betrifft den Kündigungsschutz für Spitzenverdiener. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 177.500 Euro leichter kündbar sein. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung soll ermöglicht werden. Experten bewerten den praktischen Nutzen dieser Regelung jedoch als überschaubar.

Parallel plant die Regierung, die sachgrundlose Befristung bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate mit sechs Verlängerungsmöglichkeiten auszuweiten. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigt sich skeptisch. Dr. Eduard Brüll vom ZEW erklärt: Längere Befristungsdauern schaffen kaum zusätzliche Arbeitsplätze – sie erschweren lediglich den Übergang in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse.

Anzeige

Angesichts der strengen Rechtsprechung zum Kündigungsschutz ist ein professionell durchgeführtes BEM für Arbeitgeber und Betriebsräte unerlässlich. Vollständige BEM-Anleitung inklusive Gesprächsleitfaden kostenlos herunterladen

Besonderheiten bei Schwerbehinderung und Minijobs

Für Menschen mit Behinderungen gelten spezifische Regeln. Das BAG entschied bereits im April 2025: In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses ist kein Präventionsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX erforderlich. Ab dem siebten Monat ist für eine Kündigung jedoch die Zustimmung des Integrationsamts zwingend.

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung über eine bestehende Schwerbehinderung informieren – falls diese dem Betrieb zuvor nicht bekannt war. Bei Diskriminierungen, etwa durch Kunden, können Beschäftigte zudem Entschädigungsansprüche geltend machen. Das bestätigte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 2. Juli.

Zusätzlich sieht das Reformpaket vor, die Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. In Branchen wie dem Automobilbau, der Chemie- und Stahlindustrie sowie dem Maschinenbau sollen bis Oktober weitere Branchendialoge folgen, um die Auswirkungen der Reformen zu begleiten.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69722084 |