Meta-Klage: 1,4 Billionen Dollar Forderung wegen Suchtdesign
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 11:57 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Konzern soll Facebook und Instagram bewusst süchtig machend für Kinder gestaltet haben.
Die Klage
Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey werfen Meta vor, seine Algorithmen gezielt auf Abhängigkeit bei Minderjährigen programmiert zu haben. Die Vorwürfe: Das Unternehmen habe Funktionen so designt, dass sie bei jungen Nutzern Suchtverhalten fördern. Zudem soll Meta Eltern und Öffentlichkeit über die tatsächlichen Risiken getäuscht haben.
Die geforderte Summe von 1,4 Billionen US-Dollar (rund 1,2 Billionen Euro) ist rekordverdächtig. Insgesamt haben bereits 29 Bundesstaaten Klagen gegen den Konzern eingereicht. Die aktuelle Forderung bezieht sich auf die spezifische Gruppe der vier Kläger.
Metas Verteidigung
Meta weist die Vorwürfe entschieden zurück. In gerichtlichen Schriftsätzen argumentiert der Konzern, die Summe sei weder durch Beweise gestützt noch rechtlich haltbar. Die Forderung verstoße gegen rechtsstaatliche Grundsätze und sei unverhältnismäßig.
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Erste Urteile und Ausblick
Bereits im März 2026 sprach eine Jury in New Mexico einem Kläger 375 Millionen Dollar Entschädigung zu. Der nun anstehende Prozess in Oakland startet am 18. August 2026. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers leitet das Verfahren, das als wegweisend für die künftige Regulierung von Social-Media-Plattformen gilt.
Auch die EU-Kommission hat Bedenken angemeldet. Sie sieht bei Instagram und Facebook potenzielle Verstöße gegen den Digital Services Act.
Marktreaktion trotz Rekordstrafe
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Die geforderte Summe entspricht fast dem gesamten Börsenwert von Meta – rund 1,5 Billionen Dollar. Dennoch reagierten die Finanzmärkte stabil. Die Meta-Aktie schloss am 6. Juli mit einem Plus von drei Prozent bei knapp 600 Dollar. Analysten der Erste Group stuften die Aktie von „Hold" auf „Buy" hoch.
Branchenexperten beobachten den Fall genau. Das Verfahren könnte klären, ob Software-Design-Entscheidungen als vorsätzliche Schädigung von Nutzern gewertet werden können.
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