Arbeitsrecht-Reform: Attestpflicht ab Tag eins und Befristungen bis 48 Monate
05.07.2026 - 19:51:34 | boerse-global.de
Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli insgesamt 34 Maßnahmen. Dazu gehören die Rückkehr zur Attestpflicht am ersten Krankheitstag und eine Ausweitung sachgrundloser Befristungen.
Arbeitgeberverbände feiern die Pläne als notwendigen Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit. Gewerkschaften und Ökonomen warnen dagegen vor gesundheitlichen Risiken und zunehmender Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt.
Attestpflicht ab Tag eins – und das Ende der Telefon-Krankschreibung
Ein zentraler Punkt: Die telefonische Krankschreibung fällt weg. Künftig müssen Beschäftigte bereits ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest vorlegen. Bundeskanzler Merz erklärte, Kranke müssten nicht zwingend am ersten Tag in die Praxis. Eine rückwirkende Krankschreibung bis zu drei Tagen bleibe möglich. Die Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber werde aber verschärft.
Experten zweifeln an der Wirksamkeit. Daniel Graeber vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) betont: Die telefonische Krankschreibung macht nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Bescheinigungen aus. Ein Zusammenhang mit hohen Krankenständen sei nicht belegbar. Im Gegenteil: Die neuen Vorgaben könnten zu vollen Wartezimmern, höherem Ansteckungsrisiko und damit zu mehr Fehltagen führen. Auch Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach (CSU) kritisiert, die Abschaffung schaffe vor allem neue Bürokratie.
Widerstand aus den eigenen Reihen
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Radtke, rät, die Pläne zu überdenken. SPD-Vertreter wie der Patientenbeauftragte Schwartze warnen vor Präsentismus – dem Erscheinen am Arbeitsplatz trotz Krankheit – aus Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Eine YouGov-Umfrage zeigt die Ablehnung in der Bevölkerung: 59 Prozent sind gegen die Attestpflicht ab Tag eins, 58 Prozent gegen das Aus für die telefonische Krankschreibung.
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AOK-Chefin Reimann nennt die Pläne reine Symbolpolitik. Daten aus 2024 zeigen: Langzeiterkrankungen über sechs Wochen verursachen rund 40 Prozent aller Fehltage. Die Verschärfungen bei Kurzzeiterkrankungen verfehlen das Kernproblem.
Befristungen werden drastisch ausgeweitet
Das Paket flexibilisiert auch das Befristungsrecht massiv. Sachgrundlose Befristungen sollen künftig bis zu 48 Monate möglich sein, mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2030. Bisher lag die Grenze bei zwei Jahren und drei Verlängerungen.
Der DGB kritisiert das Vorhaben scharf und warnt vor dauerhafter Verunsicherung. Aktuell haben rund 2,6 Millionen Angestellte in Deutschland einen befristeten Vertrag (IAB).
Auch bei Minijobs ändert sich etwas: Die Pauschalsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Im Gegenzug erhöhen sich die steuerfreien Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit.
Was Arbeitsrechtler und die Steuerreform bedeuten
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Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Bestehende Verträge mit großzügigeren Attestregelungen könnten durch das Günstigkeitsprinzip geschützt sein. Individuelle Vereinbarungen bleiben möglich.
Flankiert wird das Paket von einer Steuerreform ab 1. Januar 2027. Steuerpflichtige mit bis zu 60.000 Euro Jahreseinkommen sollen um 600 Euro entlastet werden. Die Reichensteuer wird verschärft: Ab 250.000 Euro steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Für Hochverdiener ab 177.450 Euro sind ab 2027 erleichterte Auflösungen von Arbeitsverhältnissen gegen Abfindung vorgesehen.
