Arbeitsrecht-Reform, Kündigungsschutz

Arbeitsrecht-Reform: Kündigungsschutz fällt ab 177.450 Euro Gehalt

06.07.2026 - 22:37:23 | boerse-global.de

Bundesregierung beschließt weitreichende Arbeitsrechtsreform mit Wegfall des Kündigungsschutzes für Top-Verdiener und Attestpflicht ab Tag eins.

Arbeitsrecht: Kündigungsschutz entfällt ab 177.450 Euro Gehalt
Arbeitsrecht-Reform - Ein Stapel deutscher Rechtsdokumente mit einem Stift auf einem Schreibtisch. Im Hintergrund eine verschwommene Person vor einem Fenster. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht und bei der Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht. Das Paket wurde am 1. Juli im Koalitionsausschuss vereinbart.

Kündigungsschutz für Spitzenverdiener fällt

Ein Kernpunkt der Reform: Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt von mehr als rund 177.450 Euro verlieren künftig den allgemeinen Kündigungsschutz. Der Wert orientiert sich am 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze.

Stattdessen gibt es gesetzliche Abfindungsdeckel – maximal 12 Bruttomonatsgehälter. Für Beschäftigte ab 55 Jahren mit mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sind bis zu 18 Monatsgehälter drin.

Juristen sehen darin zwar neue Spielräume für Arbeitgeber, warnen aber vor verfassungsrechtlichen Risiken. Besonders die mögliche Rückwirkung auf bestehende Arbeitsverhältnisse ist umstritten. Die Regierung plant zusätzlich steuerliche Anreize, um Abfindungen für beide Seiten attraktiver zu machen.

Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag

Der Krankenstand in Deutschland soll sinken – und zwar durch eine Rückkehr zur Attestpflicht ab Tag eins. Bundeskanzler Merz begründete den Schritt mit den hohen Fehlzeiten von durchschnittlich 8,2 Tagen pro Vollzeitbeschäftigtem im Jahr 2025. Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit wird abgeschafft.

Finanzminister Lars Klingbeil verteidigte die Pläne, verwies aber auf Ausnahmen: Tarifpartner und Betriebe können weiterhin abweichende Regelungen treffen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor rund 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr. Gesundheitsministerin Warken setzt dagegen auf digitale Optionen bei der Krankschreibung.

Wissenschaftler bezweifeln den Nutzen: Eine striktere Attestpflicht könnte eher zu mehr Präsentismus führen – also dazu, dass Mitarbeiter krank zur Arbeit kommen – statt den Krankenstand tatsächlich zu senken.

Anzeige

Die Arbeitsrecht-Reform kommt schneller als gedacht: Kündigungsschutz entfällt ab 177.450 Euro Gehalt, Attestpflicht ab Tag eins. Wer jetzt nicht handelt, riskiert teure Abfindungen und verfassungsrechtliche Fallstricke. Dieser Report liefert die entscheidenden Checklisten und Muster-Vereinbarungen. Jetzt kostenlosen HR-Compliance-Report anfordern

34 Sofortmaßnahmen für Wachstum

Das Paket enthält neben den arbeitsrechtlichen Änderungen 34 Sofortmaßnahmen. Dazu gehört die Wiedereinführung sachgrundloser Befristungen, die bis 2030 auf bis zu 48 Monate ausgedehnt werden können. Bei Investitionsprojekten soll zudem eine Genehmigungsfiktion nach vier Monaten greifen, um Verfahren zu beschleunigen.

Am heutigen Montag beriet der Finanzausschuss über das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG). Ziel ist die Umsetzung europäischer Richtlinien bis Anfang 2027, um die Versicherungsbranche widerstandsfähiger zu machen – mit Erleichterungen für kleinere Anbieter.

Krypto-Regulierung verschärft sich

Seit dem 1. Juli müssen Krypto-Dienstleister die Vorgaben der MiCA-Verordnung erfüllen. Branchenbeobachter stellen fest: Nur ein Bruchteil der Unternehmen hat die nötigen Lizenzen. Das führt zu deutlichen Verschiebungen unter den europäischen Marktführern.

Digitale Resilienz bleibt Thema

Anzeige

Bürokratie-Alarm: Die neue Attestpflicht ab Tag eins bringt bis zu 30 Millionen zusätzliche Praxisbesuche – und mehr Präsentismus. Ihr Unternehmen braucht eine klare Strategie, um Fehlzeiten zu senken ohne kranke Mitarbeiter ins Büro zu zwingen. Der Report zeigt, wie Sie mit digitalen Optionen und Tarifausnahmen die Compliance meistern. Attestpflicht-Strategie jetzt sichern

Für Finanzinstitute steht die Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA) im Fokus. Im Frühjahr reichten sie das Informationsregister für Drittparteienrisiken zum zweiten Mal bei der BaFin ein. Die EU-Kommission plant zudem ein zentrales Meldeportal im Rahmen eines digitalen Omnibus-Pakets, um Berichtspflichten effizienter zu gestalten.

Während Deutschland die gesetzlichen Weichen stellt, prüft die Schweiz ebenfalls Erleichterungen für den Finanzplatz. Eine Expertengruppe arbeitet an einem Bericht mit Fokus auf Bürokratieabbau und einheitliche Reportingformate – erwartet wird er bis Ende 2027.

de | wirtschaft | 69708631 |