ESG-Reform, Nachhaltigkeitspflichten

ESG-Reform: EU reduziert Nachhaltigkeitspflichten um über 70%

06.07.2026 - 22:37:23 | boerse-global.de

Neue EU-Verordnung senkt Berichtskosten für Unternehmen deutlich. Freiwilliger Standard für Mittelstand und spätere Fristen entlasten kleinere Firmen.

EU-Kommission reduziert Nachhaltigkeitspflichten um über 70 Prozent
ESG-Reform - Eine stilisierte digitale Infografik, die Datenfluss und -reduzierung darstellt, mit leuchtenden Linien und Knoten. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das beschloss sie Anfang Juli mit einer neuen Verordnung.

Das sogenannte Omnibus-I-Paket soll Unternehmen massiv entlasten. Statt hunderter Einzeldatenpunkte müssen Firmen künftig deutlich weniger liefern. Die Berichtskosten sollen um mehr als 30 Prozent sinken.

Trotz der Streichungen bleibt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit erhalten. Unternehmen müssen weiterhin analysieren, wie die Umwelt auf sie wirkt – und umgekehrt. Die Analyse wird aber weniger kleinteilig und folgt einem Top-Down-Ansatz.

Neuer Freiwilligen-Standard für den Mittelstand

Die reformierten ESRS 2.0 führen einen freiwilligen Berichtsstandard ein. Er richtet sich an Unternehmen, die nicht direkt unter die CSRD-Pflicht fallen. Der Standard soll einen einheitlichen Rahmen bieten.

Eine Obergrenze für Anforderungen an die Wertschöpfungskette verhindert, dass große Konzerne ihre Zulieferer mit Datenanfragen überrollen. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten bekommen zudem Zeit: Sie müssen erst ab 2028 liefern.

Die neuen Regeln gelten verbindlich ab dem 1. Januar 2027 für das Geschäftsjahr 2027. Wer will, darf die vereinfachten Standards bereits ab 2026 nutzen.

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Datenqualität wird zum Schlüsselfaktor

In Fachforen des UN Global Compact Netzwerks Deutschland diskutierten Experten von Telefónica, E.ON und ZF über die Praxis. Ihr zentrales Thema: effizientes Datenmanagement.

Denn wer weniger Datenpunkte melden muss, muss die verbleibenden dafür umso präziser erfassen. Der Aufbau interner Kontrollsysteme und die richtige Software werden zum Erfolgsfaktor.

Eine Umfrage auf diesen Veranstaltungen offenbarte allerdings Lücken: Rund die Hälfte der Teilnehmer hat nur moderate Kenntnisse zu Kreislaufwirtschaft und zirkulären Geschäftsmodellen.

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Greenwashing-Verbot verschärft sich

Die Verordnung liegt nun beim EU-Parlament und Rat zur Prüfung. Die Frist beträgt zwei Monate, eine Verlängerung ist möglich. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt treten die Regeln in Kraft.

Parallel dazu zieht die EU die Schrauben beim Greenwashing an. Voraussichtlich am 27. September tritt ein verschärftes Verbot im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft. Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsaussagen dann noch präziser belegen.

Dass verifizierbare Daten immer wichtiger werden, zeigt ein aktuelles Ranking: Schneider Electric wurde bereits zum dritten Mal in Folge als weltweit nachhaltigstes Unternehmen ausgezeichnet. Der Konzern konnte im ersten Quartal 2026 erhebliche Energieeinsparungen und CO2-Reduktionen vorweisen.

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