Arbeitsschutz, Bußgelder

Arbeitsschutz: Bußgelder bis 25.000 Euro für fehlende Fachkräfte

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 19:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Steigende Kosten und neue Gesetze prägen den Arbeitsschutz. Unternehmen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro bei Verstößen.

Arbeitsschutz: Hohe Bußgelder und neue Pflichten für Unternehmen
Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Stift auf einen Paragraphen in einem Dokument zum Arbeitsschutz und Betriebsärzten zeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Wer Betriebsärzte oder Sicherheitsfachkräfte nicht rechtzeitig bestellt, riskiert Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber bereits ab dem ersten Mitarbeiter zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Die genauen Anforderungen hängen von der Unternehmensgröße ab.

Gestaffelte Pflichten nach Mitarbeiterzahl

Die DGUV Vorschrift 2 regelt den Betreuungsumfang gestaffelt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten greift eine vereinfachte Regelbetreuung. Zwischen 21 und 50 Mitarbeitern können Unternehmen zwischen der Regelbetreuung und dem Unternehmermodell wählen.

Ab 50 Beschäftigten ist die umfassende Regelbetreuung Pflicht. Zudem müssen Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Arbeitsschutzausschuss einrichten, der vierteljährlich tagt. Bei Betriebsbesichtigungen können Behörden die Fachkundenachweise jederzeit anfordern.

Gefährdungsbeurteilung: Milliardenrisiko für die Wirtschaft

Die Gefährdungsbeurteilung bleibt das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Ein aktuelles Handbuch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung präventiver Maßnahmen.

Die Zahlen sind beeindruckend: 2018 wurden rund 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage registriert. Das verursachte volkswirtschaftliche Produktionsausfälle von etwa 85 Milliarden Euro. Hinzu kamen über 949.000 Arbeitsunfälle.

Dass Kontrollen stattfinden, zeigte eine Großrazzia am 12. Juli 2026 in Bielefeld. Zoll und Arbeitsschutzbehörden deckten im Baugewerbe teils gravierende Mängel bei Absturzsicherungen und Gerüstverankerungen auf. In 37 Fällen wurden Ermittlungen eingeleitet.

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GKV-Reform: Teil-Arbeitsunfähigkeit kommt 2027

Der Bundestag verabschiedete am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Kernpunkt für Arbeitgeber: die Einführung einer Teil-Arbeitsunfähigkeit (Teil-AU) ab 2027.

Bei Erkrankungen von mehr als vier Wochen können Arbeitnehmer künftig in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden. Die Entgeltfortzahlung bleibt in den ersten sechs Wochen in voller Höhe bestehen. Erst danach folgt ein Teilkrankengeld.

Unternehmen haben ein Widerspruchsrecht von sieben Tagen. Sozialverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierten die Neuregelung bereits scharf. Parallel diskutiert die Bundesregierung seit einem Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 über eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag – die Umsetzung ist noch offen.

BAG-Urteil: bEM wird zur Kündigungsfalle

Das Bundesarbeitsgericht stellte mit einem Urteil vom 7. Mai 2026 hohe Hürden für krankheitsbedingte Kündigungen auf. Eine solche Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber bei erneuter Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen kein neues Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten hat.

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Das BAG-Urteil vom Mai 2026 macht krankheitsbedingte Kündigungen zur Falle – ohne lückenloses bEM sind sie unwirksam. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen jetzt handeln. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre bEM-Dokumentation digital und rechtssicher aufstellen. bEM-Checkliste jetzt sichern

Das gilt selbst dann, wenn frühere Angebote vom Arbeitnehmer abgelehnt wurden. Das Gericht machte zudem klar: Der Arbeitgeber muss den Zugang einer bEM-Einladung lückenlos nachweisen. Ein Post-Scan eines Einwurf-Einschreibens reicht nicht – der wird bereits vor dem Einwurf generiert.

Experten raten Unternehmen daher zu einer rechtssicheren digitalen Dokumentation aller Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen. Wer hier spart, riskiert im Zweifel die Wirksamkeit von Kündigungen.

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