Arbeitsschutz, Kabinett

Arbeitsschutz: Kabinett lockert Prüfpflichten für Bürogeräte

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 22:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt Lockerung der Prüfpflicht für risikoarme Elektrogeräte. Unternehmen sollen jährlich 720 Millionen Euro sparen.

Bürokratieabbau: Neue Prüfregeln für Büro-Elektrogeräte
Hände prüfen elektrische Kabel in einem modernen Büro, symbolisieren Sicherheitsprüfung und Bürokratieabbau. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

müssen in Büros künftig seltener geprüft werden. Das Bundeskabinett beschloss am Donnerstag ein zweites Entlastungspaket mit zehn Maßnahmen zum Bürokratieabbau.

Risikoorientierte Prüfung statt starrer Fristen

Die Neuregelung sieht vor, zusätzliche Prüfungen für risikoarme Geräte ersatzlos zu streichen. Die Bundesregierung verspricht sich davon jährliche Entlastungen von rund 720 Millionen Euro. Ressourcen sollen sich künftig auf Anlagen mit echtem Gefährdungspotenzial konzentrieren.

Die Politik reagiert damit auf langjährige Forderungen der Wirtschaft nach weniger Bürokratie im Arbeitsschutz. Bisher galten für elektrische Betriebsmittel starre Prüfintervalle – unabhängig vom tatsächlichen Risiko.

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Unfallversicherer warnen vor Sicherheitslücken

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) begrüßt zwar das Ziel einer praxisnäheren Gestaltung. Sie mahnt aber, das Schutzniveau nicht zu senken. Rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom ereignen sich jährlich – einige davon tödlich. Zwischen 2020 und 2024 registrierte die DGUV insgesamt 12.800 solcher Unfälle.

Der Verband arbeitet derzeit an einer Modernisierung der Vorschriften 3 und 4. Das Bundesarbeitsministerium hatte eine Vereinfachung und Digitalisierung der Regelungen gefordert. Die DGUV betont, dass bereits heute Prüfintervalle betriebsspezifisch festgelegt werden können.

Komplexe Rechtslage und Haftungsrisiken

Die Umsetzung der Lockerungen gestaltet sich rechtlich schwierig. Als selbstverwaltete Organisation kann die Bundesregierung der DGUV keine Vorschriften diktieren. Die Entscheidung liegt bei den paritätisch besetzten Gremien aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Für Unternehmen bleibt zudem ein Restrisiko: Fast ein Drittel aller Gebäudebrände geht auf defekte Elektrogeräte zurück. Private Sachversicherer könnten weiterhin auf regelmäßigen Prüfungen bestehen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

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Kaum Auswirkungen haben die Lockerungen auf sensible Bereiche wie Gastronomie oder Hotellerie. Gewerbliche Küchen gelten als Hochrisikobereich – hier bleiben die strengen Kontrollvorgaben bestehen. Betriebe sollten Prüfintervalle erst anpassen, wenn verbindliche Regelungstexte vorliegen. Bis dahin gelten die bisherigen Fristen.

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