Arbeitszeit-Urteile: Umkleiden und Betriebswege sind bezahlt
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 00:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof haben die rechtlichen Grauzonen rund um vergütungspflichtige Arbeitszeit in den vergangenen Jahren deutlich verkleinert. Besonders knifflig: Wann genau beginnt die bezahlte Zeit eigentlich?
Umkleiden und Wege – was zählt zur Arbeitszeit?
Die entscheidende Frage ist simpel: Handelt ein Mitarbeiter auf Anweisung des Arbeitgebers und dient einem fremden Bedürfnis? Dann ist es Arbeitszeit. Der Weg von der Wohnung zur Firma bleibt privat. Anders sieht es aus, sobald jemand das Betriebsgelände betritt.
Erscheint ein Beschäftigter an der Stempeluhr und muss von dort noch zur Produktionshalle laufen? Diese Zeit ist vergütungspflichtig. Gleiches gilt für vorgeschriebene Schutzkleidung, die erst im Betrieb angelegt werden darf. Sowohl das Umkleiden als auch der anschließende Weg zum Arbeitsplatz zählen dann zur Arbeitszeit.
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Pflicht zur minutengenauen Erfassung
Seit den Grundsatzurteilen des EuGH (2019) und des BAG (2022) müssen Arbeitgeber Arbeitszeiten systematisch dokumentieren. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht vor: künftig minutengenau und elektronisch. Ausnahmen könnten für leitende Angestellte gelten.
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Die digitale Zeiterfassung gewinnt damit massiv an Bedeutung. Moderne Systeme müssen manipulationssicher, nachvollziehbar und DSGVO-konform sein. Mobile Lösungen werden wichtiger – Homeoffice und mobiles Arbeiten boomen.
Die Akzeptanz solcher Systeme steigt. Kein Wunder: Schätzungen zufolge erfassen rund 13 Prozent der Beschäftigten ihre Arbeitszeit nicht korrekt. Gleichzeitig erledigt ein erheblicher Teil während der Arbeitszeit private Dinge.
Wenn Stunden nicht abgerechnet werden können
Die präzise Erfassung ist nicht nur lästige Pflicht – sie hat handfeste wirtschaftliche Folgen. Besonders IT-Dienstleister leiden unter dem sogenannten „Billable Leakage“. Erbrachte Leistungen bleiben auf der Strecke, weil Stunden falsch zugeordnet oder zu spät erfasst werden. Ursachen sind oft Medienbrüche.
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Die große Debatte um die Arbeitszeit
Parallel zur juristischen Klärung der Wegezeiten tobt in Deutschland eine grundsätzliche Diskussion. Anfang Juli 2026 diskutierte der Koalitionsausschuss ein Reformpaket für den Arbeitsmarkt. Es sieht unter anderem die Absenkung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener ab 177.000 Euro Jahreseinkommen vor. Auch Erleichterungen bei sachgrundlosen Befristungen sind geplant. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit blieb im Paket jedoch außen vor.
Ökonom Ferdinand Dudenhöffer fordert angesichts sinkender Absatzzahlen in der Automobilindustrie eine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich. Mercedes-Benz verfolgt entsprechende Pläne – die Gewerkschaften stemmen sich dagegen.
Andernorts zeigen sich gegenläufige Trends. Im öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen wurde im Juli 2026 eine schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 38,5 Stunden bis 2028 vereinbart.
Hitze frisst Produktivität
Klimatische Veränderungen bringen zusätzliche Herausforderungen. Steigende Temperaturen verursachen erhebliche Produktivitätsverluste. Ab 30 Grad Raumtemperatur sind Arbeitgeber bereits heute zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Ab 35 Grad gilt ein Arbeitsraum ohne zusätzliche Maßnahmen als ungeeignet.
Eine pauschale Einführung der Siesta nach südeuropäischem Vorbild lehnen Gewerkschaften ab. Sie drängen stattdessen auf branchenspezifische Lösungen.
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