Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung plant 48-Stunden-Woche statt Tageslimit
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 08:31 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Wie am 27. Oktober 2026 bekannt wurde, soll die bisherige tĂ€gliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Obergrenze von durchschnittlich 48 Stunden auf Grundlage von EU-Vorgaben abgelöst werden. Ein solcher Schritt wĂŒrde es Betrieben ermöglichen, lĂ€ngere einzelne Arbeitstage fĂŒr BeschĂ€ftigte anzusetzen.
Aktuelle Rechtslage und europÀischer Rahmen
Derzeit sieht das Arbeitszeitgesetz in Deutschland eine tÀgliche Höchstarbeitszeit von grundsÀtzlich 8 Stunden vor. Diese darf unter der Voraussetzung eines entsprechenden Zeitausgleichs auf maximal 10 Stunden ausgedehnt werden.
Zwischen zwei Arbeitsschichten ist eine gesetzliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie lĂ€sst hingegen einen wöchentlichen Rahmen zu, bei dem die Arbeitszeit einschlieĂlich anfallender Ăberstunden im Durchschnitt maximal 48 Stunden betragen darf.
Bundeskanzler Friedrich Merz verwies zur Veranschaulichung der Reformidee auf die UPM-Bioraffinerie im sachsen-anhaltischen Leuna. Dort arbeiten die BeschÀftigten an drei Tagen pro Woche in Schichten von 12 Stunden. Im Anschluss an seinen Besuch der Anlage in Leuna erklÀrte Merz, dass ein Arbeitseinsatz von mehr als acht Stunden keine Ausbeutung darstelle.
Stimmen aus Wirtschaft und VerbÀnden
Aufseiten der ArbeitgeberverbĂ€nde stöĂt eine Flexibilisierung seit Langem auf Zustimmung. Rainer Dulger, PrĂ€sident der Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA), forderte eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes und bezeichnete das bestehende Regelwerk als veraltet.
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Kritik am konkreten Referentenentwurf kam hingegen vom Verband SĂŒdwesttextil. Der Verband bewertete die Vorlage als unzureichend, da Ausnahmen von der tĂ€glichen Obergrenze ausschlieĂlich an tarifliche Vereinbarungen sowie an zusĂ€tzliche Vorgaben fĂŒr den Gesundheitsschutz gekoppelt werden sollen.
Edina Brenner, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin von SĂŒdwesttextil, erklĂ€rte hierzu, eine Reform, die FlexibilitĂ€t verspreche, aber neue HĂŒrden aufbaue, verdiene ihren Namen nicht. Der Verband fordert stattdessen eine wöchentliche Obergrenze ohne weiterfĂŒhrende bĂŒrokratische Auflagen.
Auch der DEHOGA Niedersachsen sprach sich auf seinem Landesverbandstag in Hildesheim fĂŒr die Abkehr von der tĂ€glichen Begrenzung aus. Der Verband verlangte eine praxistaugliche Wochenarbeitszeit, die nicht allein tarifgebundenen Unternehmen offenstehen dĂŒrfe.
Politischer Widerstand und rechtliche Vorgaben
Innerhalb der Regierungskoalition unter Friedrich Merz besteht ĂŒber den Kurs Uneinigkeit. Die Positionen von CDU/CSU und SPD weichen in der Arbeitszeitpolitik deutlich voneinander ab.
WĂ€hrend Arbeitgeber auf mehr Spielraum drĂ€ngen, lehnen die SPD und die Gewerkschaft Verdi das Vorhaben ab und warnen vor gesundheitlichen Risiken sowie vor unfreiwillig ausgedehnten Schichten. Auch weitere Gewerkschaften wiesen die Ăberlegungen am 27. Oktober 2026 zurĂŒck und betonten die Gefahren lĂ€ngerer Belastungsphasen.
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Auf politischer Ebene steht Alexander Schweitzer parteiintern unter Druck; das Gesetzesvorhaben gilt derzeit als blockiert, wÀhrend 12-Stunden-Schichten weiterhin auf bestimmte Wirtschaftssektoren beschrÀnkt bleiben.
Das Bundesarbeitsgericht bekrĂ€ftigte unterdessen die arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen der Arbeitgeber. Demnach mĂŒssen Betriebe ein zuverlĂ€ssiges, objektives und leicht zugĂ€ngliches System vorhalten, um die tĂ€gliche Arbeitszeit der BeschĂ€ftigten lĂŒckenlos zu erfassen.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die geplante Reform das regulÀre parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Bis zu einem möglichen Inkrafttreten neuer Gesetzesvorgaben bleiben die gegenwÀrtigen Arbeitszeitbestimmungen verbindlich.
